Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016
Vereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einerseits und der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und der Fraktion der Christlich Demokratischen Union Deutschlands im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern andererseits über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 6. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern
- Auszug -
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VI Bildung, Wissenschaft und Kultur
184. Bildung und Erziehung haben ihre Grundlage in der Familie. Hier wird auch das Fundament für das Erlernen der Muttersprache und soziale Kompetenzen gelegt. Für Familien mit Migrationshintergrund soll es weiterhin Angebote geben, damit deren Kinder eine gerechtere Chance beim Start in ihre Bildungskarriere haben.
185. Bildung beginnt im frühesten Kindesalter und hört nicht mit dem Abschluss der Schule auf. Sie ist in unserer Wissensgesellschaft selbstverständlicher Bestandteil auf allen Ebenen der persönlichen Entwicklung und der Gesellschaft. Daher werden die Koalitionspartner weiter in Bildung investieren.
186. Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit sind die Grundlage unserer Bildungspolitik. Staatliche Bildungseinrichtungen und Einrichtungen von freien Trägern sind die Stätten im Bildungssystem, in denen unsere Kinder erlernen und erfahren können, was sie für ihre persönliche Entwicklung und den Alltag in der Demokratie benötigen. Diese Vielfalt soll erhalten bleiben.
187. Die Koalitionspartner bekennen sich zur UN-Behindertenrechtskonvention. Perspektivisch sollen so viele Kinder wie möglich an allgemein bildenden Schulen unterrichtet werden. Das Rügener Konzept der integrativen und präventiven Grundschule wird in den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung frühestens 2013/14 vollständig auf die Grundschulen im gesamten Schulamtsbezirk Greifswald ausgedehnt. Über die Übertragung wird nach Vorlage der Evaluationsergebnisse für die Rügener Schulen entschieden. Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Unterrichtsgestaltung bleiben hiervon unberührt. Eine Ausdehnung auf die anderen Schulamtsbezirke erfolgt frühestens zum Schuljahr 2014/15. Bis dahin bleiben bisherige Fördereinrichtungen und -instrumente, wie zum Beispiel Diagnoseförderklassen (DFK), erhalten. Im Rahmen des Konzepts der Selbstständigen Schule können Schulen unter Einbeziehung des Elternwillens freiwillig Schritte zur Inklusion vorziehen.
188. Die Koalition wird ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Thema "Integration und Inklusion in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis 2020" einschließlich einzelner Umsetzungsschritte und Zeitpläne erarbeiten. Dazu gehört auch die mögliche Rückschulung von der Förderschule in die Regelschule.
189. Alle Bildungseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind dazu angehalten, zu Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn zu erziehen. Politischem Extremismus wird entschieden entgegengetreten. Die Koalitionäre stehen dafür ein, dass Kinder und junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in einer freiheitlichen und weltoffenen Gesellschaft aufwachsen können. Sie werden daher die Umsetzung der Schulprogrammarbeit in der Praxis überprüfen und bisherige Instrumente behutsam weiterentwickeln.
Vorschulische Bildung
190. Die Koalitionspartner werden die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher bedarfsgerecht ausrichten, weiter modernisieren und sich auf Bundesebene für die Herstellung der entsprechenden Rahmenbedingungen einsetzen. Sie halten am Ziel einer Ausbildung im Umfang von 36 Monaten fest und wollen verstärkt Modelle der dualen Ausbildung erproben und ermöglichen. Inhaltlich streben sie eine Spezialisierung der Ausbildung für den Elementarbereich einerseits und für Jugendpädagogik andererseits an. Die eingeführten Instrumente der individuellen Förderung und frühkindlichen Bildung sowie Diagnostik sind fester Bestandteil dieser Ausbildung.
191. Soweit durch die Veränderungen in der Erstausbildung der Erzieherinnen und Erzieher Ressourcen frei werden, sollen diese zur Verbesserung eines zertifizierten Fort- und Weiterbildungssystems auch für Tagespflegepersonen genutzt werden. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung wird künftig verstärkt am gezielten Einsatz diagnostischer Instrumente sowie einer darauf aufbauenden individuellen Förderung aller Kinder ausgerichtet werden. Ergänzend wird auch weiterhin der Bachelor- und Masterstudiengang angeboten.
192. Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, im Laufe der Legislaturperiode den Anteil der Männer im Erzieherberuf zu erhöhen, um eine geschlechtergerechte Bildung von Anfang an zu gewährleisten.
Allgemeinbildende und Berufliche Schule
193. Schule braucht Kontinuität und Verlässlichkeit. Die Organisation von Schule im Land steht vor großen Aufgaben (Integration, Inklusion, Attraktivität des Lehrerberufes, Ganztagsschule, weitere Ausgestaltung Selbstständige Schule), deren Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode Priorität genießen. Die Umsetzung dieser Aufgabe erfolgt in einem engen Schuldialog mit allen Betroffenen (Lehrer, Eltern, Schüler, Schulverwaltung). Im Rahmen des Schuldialogs ist zu prüfen, ob eine Ausweitung des längeren gemeinsamen Lernens für eine positive Weiterentwicklung von Schule sinnvoll ist.
194. Die Koalitionspartner wollen die Zahl von Schülerinnen und Schülern, die nicht mindestens die Berufsreife erwerben, deutlich reduzieren. Hierzu werden sowohl geeignete Maßnahmen im Schulsystem ergriffen als auch eine "Kultur der Zweiten Chance" entwickelt. Sie werden das Produktive Lernen und die Produktionsschulen fortführen und dafür sorgen, dass alle Schulabschlüsse grundsätzlich kostenfrei nachgeholt werden können.
195. Für die Fortentwicklung der Qualität der Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt eine kontinuierliche Unterstützung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung.
196. Bei den Lehrerinnen und Lehrern werden alle Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des Berufes am Standort Mecklenburg-Vorpommern geprüft, die sowohl auf die Gewinnung von Junglehrerinnen und Junglehrern als auch auf die Motivation der bestehenden Lehrerschaft auszurichten sind.
197. Die Koalitionspartner stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass zu jeder Zeit alle schulischen Abschlüsse aus Mecklenburg-Vorpommern anerkannt werden und deren Gleichwertigkeit in den anderen Bundesländern gewährleistet ist. Dazu setzt die Koalition ihre Bestrebungen fort, eine bundeseinheitliche Regelung für das Abitur zu erreichen. Der gemeinsame Aufgabenpool für das ländergemeinsame Abitur bis zum Schuljahr 2014/15 ist durch die aktive Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns zu realisieren. Das Land wird sich auch in Zukunft für zentrale Abiturprüfungen einsetzen und hierbei mit anderen Ländern erste gemeinsame Schritte gehen. Ähnliche Entwicklungen sollen auch im Bereich der Berufs- und Mittleren Reife befördert werden.
198. Die Selbstständigen Schulen sollen mehr Eigenverantwortung und Kompetenzen in pädagogischer und finanzieller Hinsicht erhalten. Dabei werden die bereits vorhandenen Budgets fortgeführt und gegebenenfalls angepasst. Darüber hinaus werden für die Lehrerinnen und Lehrer weitere Freiräume geschaffen, indem Bürokratie abgebaut und Berichtspflichten reduziert werden.
199. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Weiterentwicklung der gebundenen Ganztagsschule auf der Grundlage des bestehenden Schulgesetzes. In diesem Zusammenhang ist auch die bisherige Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Horten zu verbessern. Vereine aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport, Kultur, Bildung oder Umwelt, die Landesförderung erhalten, sollen künftig verstärkt Angebote in Ganztagsschulen unterbreiten. Die Koalition wird die hierfür nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
200. Die Bildungszusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen wird als besonderer Schwerpunkt weitergeführt. Dabei werden Förderinstrumente der Europäischen Union verstärkt genutzt, um Kooperationsprojekte in der vorschulischen, schulischen und beruflichen Bildung durchzuführen.
201. Das erfolgreich eingeführte "Immersions-Programm Englisch" wird evaluiert.
202. Die Grundschulen knüpfen an die frühkindliche Bildung in den Kindertagesstätten und der Tagespflege an. Im Vorschuljahr arbeiten Kindergarten und Grundschule künftig noch enger zusammen, um allen Kindern einen fließenden Übergang in die Schule zu ermöglichen. Die Schulen sollen bei der Gestaltung einer flexiblen Schuleingangsphase, in der auch jahrgangsübergreifende Klassen eingerichtet werden können, unterstützt und verbindliche Lehrziele festgelegt werden.
203. Regionale Schulen sichern die Ausbildungsreife sowie den Übergang zur beruflichen Ausbildung und zum Fachgymnasium. Auch im ländlichen Raum müssen sie weiterhin von allen Schülern in einem zumutbaren Zeitraum erreichbar sein.
204. Das Gymnasium und das Angebot gymnasialer Bildungsgänge sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Bildungssystems und sollen erhalten bleiben. Künftig sollen in Mecklenburg-Vorpommern mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen mit einer Hochschulzugangsberechtigung verlassen und mit einem Hochschulabschluss in ihr Berufsleben starten. Damit auch im ländlichen Raum der Zugang zur gymnasialen Bildung gewährleistet werden kann, muss dort die Bildung von Schulzentren in Betracht gezogen werden.
205. Im Rahmen des Schuldialoges soll die weitere Ausgestaltung von Kopfnoten für Mitarbeit, Ordnung, Fleiß und Betragen erörtert werden.
206. Das System der dualen Berufsausbildung hat sich bewährt. Alle Möglichkeiten, im Rahmen einer dualen Ausbildung einen höheren Schulabschluss zu erwerben, werden ausgeschöpft.
207. Die Koalitionspartner werden zügig eine Prüfung veranlassen, ob die derzeitige Finanzausstattung des Berufsschulbereichs im bundesweiten Vergleich angemessen ist und gegebenenfalls nachsteuern.
208. In den Berufsschulen werden die Rechte der Auszubildenden künftig verstärkt Gegenstand des Unterrichts werden.
209. Die Berufsschullehrerausbildung in Mecklenburg-Vorpommern wird entsprechend der Zielvereinbarungen so ausgebaut, dass der Lehrernachwuchs in den wichtigsten Berufsfeldern durch eigene Absolventen besser abgesichert werden kann. Daneben sollen geeignete Seiteneinsteiger zugelassen werden, um den Bedarf an Berufsschullehrkräften zu sichern.
210. Es wird eine tragfähige Struktur der beruflichen Bildung für Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, die allen Auszubildenden den Berufsschulbesuch zu vertretbaren Bedingungen ermöglicht.
211. Am Bedarf der Wirtschaft orientiert, soll geprüft werden, ob die bestehende Berufsausbildung mit Abitur erweitert wird.
212. Die Koalition bekennt sich zu den Volkshochschulen. Sie werden nach gesetzlichen Regelungen auch weiterhin durch das Land unterstützt.
213. Das bestehende System der Sommerferienregelung soll im Sinne von mehr Flexibilität und Entzerrung von Überschneidungszeiträumen modifiziert werden. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass eine Ausdifferenzierung möglichst im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September eines Jahres erreicht wird.
Wissenschaft, Forschung und Hochschulen
214. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Entwicklung und zum Erhalt aller Hochschulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern. Auch weiterhin werden im Interesse wissenschaftlicher und kultureller Vielfalt die derzeit bestehenden Fächer bei angemessener Ausstattung mindestens einmal im Land vorgehalten. An allen Hochschulstandorten ist darüber hinaus auf der Grundlage der geltenden Zielvereinbarungen ein vielfältiges und in sich stimmiges Fächerangebot zu garantieren.
215. Die Koalitionspartner sehen im wissenschaftlichen Fortschritt eine Grundlage für die moderne Gesellschaft und Kultur. Forschung, Lehre und Studium werden deshalb gleichermaßen in ihren Bemühungen, sich für den nationalen und internationalen Wettbewerb aufzustellen, nach Möglichkeit unterstützt. Dazu dient die Fortführung der Kampagne "Studieren mit Meerwert".
216. Forschung wird weiterhin gezielt gefördert. Dabei ist neben der Grundlagenforschung der Universitäten die anwendungsorientierte und angewandte Forschung der Hochschulen in Kooperation mit Unternehmen ein wichtiger Bereich. Die Schwerpunktbildung in der Forschung wird in enger Abstimmung mit den außerhochschulischen Einrichtungen vorangetrieben, sodass ein leistungsfähiges Wissenschaftsnetz entsteht.
217. Der Forschungsfonds des Landes wird fortgeführt, auch um Projekte für die Bundes- und EU-Programme einwerben zu können. Es ist Ziel der Koalitionspartner, überwiegend bundesfinanzierte Forschungseinrichtungen oder -teileinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern anzusiedeln.
218. Die Koalitionspartner bekennen sich weiterhin zum wissenschaftlichen Großexperiment Wendelstein W 7-X.
219. Die Studienberechtigten- und Absolventenquote soll weiter erhöht werden. Die Koalitionspartner garantieren, dass an den Hochschulen in Mecklenburg- Vorpommern wie bisher das Erststudium bis zum Masterabschluss/Staatsexamen beziehungsweise einem Abschluss auf vergleichbarem Niveau gebührenfrei bleibt.
220. Das Angebot an dualen sowie in Teilzeit organisierten Studiengängen und Studiengängen unter Nutzung von E-Learning soll erhöht werden. Leitbild ist die "Offene Hochschule" mit Studienprogrammen für alle Generationen, mit dem Ziel des lebenslangen Lernens.
221. Die Koalitionspartner werden alle politisch und rechtlich notwendigen Schritte zur Anerkennung des Diploms fortsetzen.
222. Die Quote der Absolventen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) soll gehalten und dabei der Anteil der Frauen gesteigert werden. Zur Stärkung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, der wissenschaftlichen medizinischen Ausbildung der Pflegeberufe sowie der Tourismuswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern prüft die Koalition die Einrichtung entsprechender Studiengänge mit national und international vergleichbaren und anerkannten Abschlüssen sowie ihre Vernetzung mit bestehenden Angeboten.
223. Die Geisteswissenschaften bleiben ein unverzichtbares Element an den Universitäten des Landes. Sie repräsentieren und reflektieren unsere Geschichte, Sprache und Kultur.
224. Der Anteil der ausländischen Studierenden soll gesteigert werden. Umgekehrt müssen mehr junge Menschen aus dem Land Auslandserfahrung sammeln. Hierzu halten die Hochschulen spezifische Angebote der Beratung und Betreuung vor.
225. Die Koalitionspartner werden die Universitätsmedizin in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin darin unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Ihre Bemühungen um stetige innovative Leistungsentwicklung werden vom Land unterstützt.
226. Hohe Forschungsintensität, Qualität der Lehre und exzellente Maximalversorgung bleiben die Zielstellungen für die Zukunft. Der landesübergreifende Forschungsschwerpunkt Gesundheitswissenschaften wird unter der Domäne der beiden Universitäten weiterentwickelt. Dabei ist der "Masterplan Gesundheitswirtschaft" zu berücksichtigen.
227. Die Koalitionspartner bekennen sich zu den Beschlüssen des Personalkonzeptes 2004 und stehen weiterhin zur auskömmlichen Finanzierung der Stellen im Hochschulbereich.
228. Die Koalitionspartner prüfen die Flexibilisierung der Stellenpläne der Hochschulen.
229. Die Bauinvestitionen für die Hochschulen werden auf der Grundlage der Mittelfristigen Finanzplanung fortgeführt. Bei selbstfinanzierten Bau- und Instandsetzungsvorhaben wird geprüft, ob die Bauherreneigenschaft auf die Hochschule übertragen werden kann.
Kultur
230. Mecklenburg-Vorpommern ist reich an Kultur. Ziel der Koalitionspartner ist es, kulturpolitische Leitlinien zu verwirklichen, die den verschiedenen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. Kultur wird dabei als Querschnittsaufgabe verstanden. Kultur stellt nicht nur einen hohen gesellschaftlichen Eigenwert dar, sondern dient auch der Förderung von Toleranz und interkultureller Kommunikation, zum Beispiel gegen rassistische und rechtsextremistische Tendenzen. Daher wollen die Koalitionspartner kulturelle Projekte mit Ehrenamtsbezug unterstützen.
231. Die Koalition beruft einen Landeskulturrat als Impulsgeber, als Dialogpartner für Politik, Bildung, Tourismus und Wirtschaft sowie als Ort des fachlichen Austausches und der Interessenvertretung der Kunst- und Kulturschaffenden.
232. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Theater- und Orchesterkonzept im engen Dialog mit allen Akteuren grundlegend zu überarbeiten ist. Ziel ist es, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. Zu diesem Zweck soll die weitere Förderung aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes ab 2013 an Strukturentscheidungen geknüpft werden, die bei nicht steigenden Landeszuschüssen die Angebote nachhaltig sichern. Den Koalitionspartnern ist bewusst, dass dies voraussichtlich die Fusion von Orchestern und Theatern beziehungsweise Spartenreduzierungen nicht ausschließt.
233. Die Koalition sichert im Bereich der Kulturförderung Transparenz hinsichtlich der Förderkriterien und verlängert die Förderzeit von Projekten mit dauerhafter kultureller Funktion auf der Grundlage von Zielvereinbarungen im Rahmen des Doppelhaushaltes grundsätzlich auf zwei Jahre.
234. Die niederdeutsche Sprache wird auf der Grundlage der europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt und gepflegt.
235. Die Koalition bekennt sich zum Förderschwerpunkt "Kulturelle Bildung" als Querschnitts- und Gemeinschaftsaufgabe. Sie wirkt darauf hin, die "Kulturelle Bildung" in den Schulen zu stärken und hierbei verstärkt auf außerschulische Partner zu setzen.
236. Die Koalitionspartner unterstützen im Rahmen der historischen Verantwortung weiterhin das Historisch-Technische-Museum Peenemünde (HTM). Für das HTM steht die Fortentwicklung des wissenschaftlichen und touristischen Konzeptes im Vordergrund.
237. Die Koalitionspartner werden in Fortschreibung des Standortsicherungskonzeptes die Konzentration der Depots und Werkstätten der Kultur- und Denkmalpflege beginnen.
Demokratie und Toleranz
238. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass jede Form von Extremismus abzulehnen ist. Die größte Gefahr für die Demokratie in unserem Land geht vom Rechtsextremismus aus. Die Koalitionspartner setzen dagegen auf die Stärkung von Demokratie und Toleranz:
* Das "Landesprogramm für Demokratie und Toleranz" wird fortgeführt. Die Stärkung der Demokratie verstehen die Koalitionspartner als Daueraufgabe, die langfristig ausgerichtet sein muss.
* Die Arbeit der fünf Regionalzentren für demokratische Kultur und der Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird fortgeführt.
* Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und anderen antidemokratischen Einstellungen ist nicht allein Ländersache, sondern muss bundesweit mit Ernsthaftigkeit und Konsequenz vorangetrieben werden. Die Koalitionspartner fordern daher vom Bund, die entsprechenden Programme mindestens auf gleichem Niveau weiterzuführen und längerfristiger auszurichten.
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[Quelle: Internetangebote der Parteien SPD und CDU von Mecklenburg-Vorpommern]

