Gymnasium / Schulabschlüsse


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* Welche Schulabschlüsse können am Gymnasium erlangt werden? [mehr]


Am Gymnasium können folgende Schulabschlüsse erlangt werden:
- Berufsreife >>
- Mittlere Reife >>
- Allgemeine Hochschulreife >>
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife >>

Berufsreife

  • Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wird ein Abschluss erreicht, der der Berufsreife gleichwertig ist.
  • Der Abschluss der Berufsreife berechtigt zum Übergang in bestimmte berufsqualifizierende Bildungsgänge des Sekundarbereichs II.

(§ 19 Abs. 4 SchulG M-V >>)

Mittlere Reife

  • Schülerinnen / Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, unterziehen sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung.
    Diese Prüfung orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.

(§ 19 Abs. 4 SchulG M-V >>)

  • Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife wird ein Abschluss erlangt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.

(§ 21 Abs. 3 SchulG M-V >>)

Allgemeine Hochschulreife

  • Der gymnasiale Bildungsgang wird mit der zentralen Abiturprüfung abgeschlossen.

  • Die allgemeine Hochschulreife wird nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe aufgrund einer Gesamtqualifikation erworben.
    Die Gesamtqualifikation setzt sich aus der Abiturprüfung und den Leistungen in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

(§ 21 Abs. 3 SchulG M-V >>)

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

  • In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

  • Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife wird ein Abschluss erreicht, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.

(§ 21 Abs. 3 SchulG M-V >>)