VV Bildung für nachhaltige Entwicklung


Bildung für eine nachhaltige Entwicklung an den Schulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 30. Mai 2008

(Mittl.bl. BM M-V 10/2008 S. 1196)

Geändert durch
- VV vom 4. Februar 2009 (Mittl.bl. BM M-V 2/2009 S. 186)


1. Ziele der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE)

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) verfolgt als zentrales Ziel den Erwerb von Gestaltungskompetenz bei den Schülerinnen und Schülern. Unter Gestaltungskompetenz wird das Vermögen verstanden, die Zukunft in aktiver Teilhabe im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung modellieren zu können. Damit wird am Partizipationsgedanken der Agenda 21 angeknüpft. Gestaltungskompetenz zu besitzen bedeutet: Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um Veränderungen im ökonomischen, ökologischen und sozialen Handeln im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung möglich zu machen, ohne dass die Veränderungen nur als Reaktion auf eine vorher erzeugte Problemlage anzusehen sind. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen:
- vorausschauend denken zu können, um mit Zukunftsprognosen sowie mit Risiken und Unsicherheiten umzugehen,
- sich Lebensformen anderer Kulturen erschließen zu können, um Wirkungszusammenhänge in der Weltgesellschaft zu erkennen,
- Probleme nachhaltiger und nicht nachhaltiger Entwicklung interdisziplinär bearbeiten zu können, um die ökologischen, ökonomischen und sozialen Phänomene und Probleme angemessen beschreiben, analysieren und werten zu können,
- Empathie, Mitverantwortung und Solidarität entwickeln zu können, um sich stärker für eine weltweite Gerechtigkeit zu engagieren,
- sich und andere motivieren zu können, gemeinsam für eine zukunftsfähige Entwicklung einzutreten, um zu nachhaltigen wie auch alltagstauglichen und befriedigenden Lebensstilen zu gelangen,
- an Entscheidungen über die Gestaltung der eigenen Lebenswelt mitwirken zu können, um an den Agendaprozessen in der Schule, Kommune und Region teilzuhaben,
- gemeinsam mit anderen planen und handeln zu können, um die Elemente des Nachhaltigkeitsdreiecks anzuwenden,
- die eigenen Leitbilder und die anderer reflektieren können, um das eigene Leben mit dem Leben anderer Bevölkerungsgruppen zu vergleichen.

2. Auswahlkriterien für die Themenwahl

- Die Themen ermöglichen Betrachtungsweisen der ökologischen, der ökonomischen und der sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit.
- Die Themen erfordern die Anwendung eines sicheren Grundwissens und tragen gleichzeitig zu seiner Entwicklung bei.
- Die Themen ermöglichen sowohl das Erkennen der Wechselwirkungen zwischen dem eigenen Handeln und dessen Folgen als auch zwischen lokalem und globalem Handeln und dessen Folgen.
- Die Auswahl der Themen erfolgt unter Berücksichtigung der längerfristigen Bedeutung und der Entwicklung eines breiten persönlichen Handlungspotentials der Schülerinnen und Schüler.

3. Methoden zur Entwicklung von Gestaltungskompetenz

Zur Entwicklung der Gestaltungskompetenz bei Schülerinnen und Schülern sind Lernformen zu wählen, die der Komplexität dieser Aufgabe entsprechen. Selbstorganisiertes, handlungsorientiertes, fächerübergreifendes, fächerverbindendes und klassenstufenübergreifendes Lernen zum Beispiel im Projekt- oder Gruppenunterricht, beim Stationslernen, beim Lernen anhand von Planspielen, Simulationen, in Zukunftswerkstätten oder bei Exkursionen und Studienfahrten ist zu praktizieren. Ziel ist es, die Entwicklung von Einsichten, Einstellungen, Verhaltensweisen sowie den Erwerb von Kenntnissen, die zur Urteilsbildung beitragen und werteorientiertes Handeln ermöglichen, zu fördern.

4. Alters- und schulartspezifische Schwerpunkte

4.1 Primarbereich

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eng verbunden mit Themenfeldern, die in der Grundschule schon eine lange Tradition haben, wie zum Beispiel Umweltbildung, Gesundheitserziehung, Verkehrserziehung, Friedenserziehung und interkulturelle Erziehung. Der Unterricht, das Wohnumfeld und auch Informationen aus verschiedenen Medien bieten Möglichkeiten, dass sich die Kinder spielerisch-entdeckend aber auch systematisch mit Themen der Bildung für nachhaltige Entwicklung befassen und Verantwortung im ökologischen und sozialen Sinn der Nachhaltigkeit übernehmen.

4.2 Sekundarbereich I

Die Gesamtzusammenhänge nachhaltiger Entwicklung und nichtnachhaltiger Entwicklung werden sowohl fächerverbindend als auch fächerübergreifend betrachtet. Im Mittelpunkt sollte die Bearbeitung lokaler Probleme und Entwicklungskonzepte, aber auch das Erkennen globaler Zusammenhänge stehen. Wirklichkeitsnahes, handlungsorientiertes und kooperatives Lernen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Bewährungssituationen in ihrem Umfeld zu erkennen und bezogen auf ihren persönlichen Lebensstil im Sinne der Nachhaltigkeit zu handeln.

4.3 Sekundarbereich II

Die Auseinandersetzung mit den Problemen und Folgen des globalen Wandels, mit Risiken und Lebensstilen, mit Gerechtigkeitskonzepten und komplexeren Fragen nachhaltigen Wirtschaftens sowie mit Simulationsmodellen für Klimaveränderungen und Ressourcenverbräuchen sind Möglichkeiten, den Schülern die Komplexität der Nachhaltigkeit bewusst zu machen. Selbsttätiges Lernen in heterogenen Gruppen, die Arbeit an komplexen, wirklichkeitsnahen Problemstellungen und der Entwurf von Handlungskonzepten stehen auf dieser Schulstufe im Mittelpunkt. Die Einbeziehung von Experten aus Wissenschaft und Praxis ermöglichen eine Erweiterung des Blickwinkels. Engagement und persönliches Ehrenamt bei der Lösung lokaler Probleme sind notwendig und erfahren eine gesellschaftliche Anerkennung.

5. Unterstützungsstruktur der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Jede untere Schulaufsichtsbehörde bestellt für ihren Zuständigkeitsbereich je eine Lehrkraft pro Schulamt als Regionalberater für nachhaltige Entwicklung. Im Hinblick auf diese Funktion ist die betreffende Lehrkraft direkt der unteren Schulaufsichtsbehörde unterstellt. Die Tätigkeit als Regionalberater ist an keine Schulart und kein Fach gebunden und wird in der Regel für mindestens fünf Schuljahre vergeben. Auf Vorschlag der Lehrerkonferenz benennt der Schulleiter eine Lehrkraft für die Dauer von mindestens zwei Schuljahren als Schulberater für nachhaltige Entwicklung.

5.1 Aufgaben der Regional- und Schulberater für nachhaltige Entwicklung

Regionalberater für nachhaltige Entwicklung:

- Regionale Unterstützungsstrukturen entwickeln und stabilisieren (Vernetzung, Kooperation)
- Adaption oder Initiierung und Koordination von (schulübergreifenden) Projekten/Netzwerken/Kampagnen/Programmen, Ausschreibungen (Projektmanagement)
- Unterstützung der didaktischen und methodischen Weiterentwicklung, Unterrichts- und Schulentwicklung und Curriculumentwicklung
- Beteiligung an Aus- und Weiterbildung
- Werbung, Anleitung, Beratung und Unterstützung der Schulberater für BNE in ihrer Gebietskörperschaft (Besuche der Schulen, Informationsveranstaltungen)
- Förderung interner und externer Audits oder Evaluation sowie (Organisation der) Vergabe von Auszeichnungen und Zertifikaten
- Unterstützung und Begleitung von innovativen Vorhaben (zum Beispiel Modell- und Schulversuche und Wettbewerbe)
- bedarfsgerechte Fortbildung organisieren und durchführen
- einen Materialservice anbieten können
- Öffentlichkeitsarbeit durchführen
- eine Online-Beratung aufbauen
- Evaluation der Arbeit und Präsentation der Ergebnisse vor der Arbeitsgruppe des Landes, Schulräten und Schulleitern
- Teilnahme an Veranstaltungen zur eigenen Fortbildung

Schulberater für nachhaltige Entwicklung

- Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Regionalberater
- Koordinierung, Vernetzung und Durchführung von Aktivitäten zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in der eigenen Schule
- Vorstellen von Praxisbeispielen auf Schulbereichsebene
- Beratung der Schulleitung hinsichtlich der Bedeutung von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung bezüglich der Schulprogrammarbeit

6. Fortbildung

Für die Regional- und Schulberater werden bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungen durch das Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern organisiert und angeboten.

7. Zusammenarbeit von Ministerien, Ausbildungseinrichtungen und nicht staatlichen Organisationen

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Sozialministerium und die Schulämter berufen Vertreter in eine Landesarbeitsgruppe "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung". Die Federführung liegt beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Arbeitsgruppe vernetzt sich mit Ausbildungseinrichtungen und nicht staatlichen Organisationen, die bezüglich der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung aktiv arbeiten. Die Arbeitsgruppe unterstützt die Arbeit der Berater für eine nachhaltige Entwicklung. Die Arbeitsgruppe wertet die Jahresberichte der Regionalberater aus, stellt Ergebnisse auf Landestagungen vor und veröffentlicht diese über die Pressestellen der Ministerien.

8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Erlass tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass "Richtlinie zur Umweltbildung und -erziehung aus der Sicht einer nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung für die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern" vom 18. Januar 2001 (Mittl.bl. BM M-V S. 43), geändert durch den Erlass vom 26. November 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 545), außer Kraft.