VV Berufsorientierung


Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 14. September 2011

(Mittl.bl. BM M-V 9/2011 S. 465), Berichtigung 11/2011 S. 642


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Geltungsbereich

Die Verwaltungsvorschrift gilt für alle berufsorientierenden Maßnahmen von der frühkindlichen Bildung bis zum Übergang von der Schule in den Beruf. Die Berufsorientierung schließt die Studienorientierung ein.

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Allgemeines

Die Berufsorientierung dient der Entwicklung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen und des geschlechtsspezifischen Berufswahlverhaltens. Sie befähigt die Kinder und Jugendlichen im Laufe ihrer Entwicklung, die eigenen Interessen, Neigungen und Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten realistisch einzuschätzen und diese in Bezug zu wirtschaftlichen Entwicklungen, den beruflichen Anforderungen und Berufsbildern zu setzen. Die Berufsorientierung beginnt im frühkindlichen Bereich und ist ein fester Bestandteil der schulischen Allgemeinbildung. Sie leistet einen Beitrag zur Verbesserung der ökonomischen Bildung.

Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen finden die sich verändernden Bedingungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine stärkere Berücksichtigung. Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, für ihren eigenen Berufs- und Lebensweg Verantwortung zu übernehmen und sich reflektiert und verantwortungsbewusst für einen Beruf zu entscheiden. Es erfolgt eine gezielte kritische Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Rollenerwartungen in der Berufswelt und der Lebensplanung. Hier gilt es, die gesellschaftlich tradierten Rollen zu erkennen. Hierbei sind die regionalen Partner der Berufsorientierung, unter anderem Agenturen für Arbeit, der örtliche Träger der Jugendhilfe, die Arbeitskreise SCHULE WIRTSCHAFT, die Wirtschaftskammem, zuständige Stellen für Berufsausbildung, Hochschulen, (im Weiteren: Kooperationspartner) einzubeziehen. Im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit sollten durch die Schule Kooperations- und Umsetzungsverträge abgeschlossen werden. Eine Kooperation mit beruflichen Schulen oder mit Hochschulen ist sicherzustellen.

Berufsorientierung ist Aufgabe der gesamten Schule. Sie erfolgt fachübergreifend und fächerverbindend in gemeinsamer Verantwortung des Lehrerkollegiums und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unter anderem mit den Erziehungsberechtigten und den Fachkräften für die Schulsozialarbeit.

In der Schule ist die Berufsorientierung Bestandteil der Schulprogrammarbeit und der Qualitätsentwicklung, welche die Evaluation impliziert. Grundlage ist das schuleigene Konzept der Berufs- und Studienorientierung.

Jede weiterführende Schule benennt eine Kontaktlehrkraft für Berufsorientierung. Sie sollte Mitglied der Steuergruppe der Schule sein oder themenbezogen an deren Beratungen teilnehmen, um die Aktivitäten in der Berufsorientierung zu koordinieren und zu steuern. Dazu gehören insbesondere
- die Erarbeitung und Fortschreibung des Konzeptes,
- die Organisation der Berufs- oder Studienberatung,
- die Organisation der Schülerbetriebspraktika,
- die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

Berufsorientierende Vorhaben werden im Rahmen ihres schulgesetzlichen Auftrags als schulische Veranstaltungen durchgeführt.

Die Erziehungsberechtigten sind in jeder Phase der Berufsorientierung unverzichtbare Ansprechpartner für ihre Kinder und haben einen großen Einfluss auf die berufliche Entscheidung. Daher beraten die Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten bei der Schullaufbahnempfehlung auch im Hinblick auf eine Berufswegeplanung.

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Altersspezifische Schwerpunkte

3.1

Frühkindlicher Bereich (0 bis 6 Jahre)

Kinder erschließen sich in den ersten Lebensjahren ihre Lebenswelt vorrangig spielerisch.
Sie beobachten, ahmen nach, probieren aus. In Rollenspielen greifen die Kinder Erfahrungen und Erlebnisse auf, die sie mit der Arbeits- und Berufswelt machen und setzen sie in eigenes Handeln um. Sie lernen, ihre Interessen, Neigungen und Begabungen einzubeziehen. Hier erwerben die Kinder bereichsübergreifend eine Reihe von weiteren Basiskompetenzen, die sie für ihren weiteren Lebensweg benötigen. Dazu gehören unter anderem die Lern-, Sprach- und Sozialkompetenz sowie die Motorik.
Die pädagogischen Fachkräfte greifen das Spielverhalten der Kinder auf und gestalten das Spiel als geplanten und begleiteten Bildungsprozess. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen und technischen Erlebnissen (zum Beispiel "Miniphänomenta", "Versuch macht klug", "Haus der kleinen Forscher") sowie mit geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen und -mustern. Das Spiel hat somit einen entscheidenden Einfluss darauf, wie die Arbeit und die Berufe von Kindern wahrgenommen werden und welchen Stellenwert sie in der Gesellschaft haben. Die Grundlagen für eine positive Grundeinstellung zur Arbeit und für die Entwicklung des Interesses an der Arbeits- und Berufswelt werden also in der frühen Kindheit gelegt.

3.2

Primarbereich (Jahrgangsstufen 1 bis 4)

Eine primäre Aufgabe des Unterrichts in der Grundschule ist es, die Kinder bei einer bildungswirksamen Erschließung ihrer Lebenswirklichkeit zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehört auch die Entwicklung von Vorstellungen über die eigene Zukunft. Eine Berufsorientierung in der Grundschule thematisiert vor allem das Arbeiten in der Gesellschaft sowohl in Schule und Familie als auch in der Berufs- und Arbeitswelt.

Die Berufsorientierung im Primarbereich bezieht sich grundsätzlich auf alle Gegenstandsbereiche des Unterrichts. Die Lehrerinnen und Lehrer gestalten Lemsituationen, die von den Erfahrungen und Erlebnissen der Kinder mit der Arbeits- und Berufswelt in ihrem Wohn-, Schul- und Freizeitbereich sowie deren Interessen ausgehen. Durch das Nutzen verschiedener Lernorte, durch die Verbindung von schulischem mit außerschulischem Lernen gewinnen die Kinder Einblicke in Arbeitszusammenhänge und -abläufe unterschiedlicher Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche. Dabei erkennen die Jungen und Mädchen unter anderem, dass tradierte Rollenbilder existieren und überwunden werden können.

3.3

Sekundarbereich I

3.3.1 Orientierungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6)
Die Berufsorientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 baut auf den Lemerfahrungen der Kinder in der Grundschule auf. Das dort bereits erworbene grundlegende Wissen und Können ist zu festigen und weiter zu entwickeln. Im Vordergrund steht die Stärkung der Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz.
Im praxisorientierten Lernen setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Berufen im lokalen, privaten und familiären Umfeld auseinander und lernen berufliche Perspektiven kennen. Ein wichtiges Instrument stellen Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen dar. Hier erhalten Schülerinnen und Schüler Einblicke in die reale Arbeitswelt und entwickeln Vorstellungen und Fragestellungen. Im Fachunterricht werden altersangemessene Aufgaben mit Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt bearbeitet.

3.3.2 Jahrgangsstufen 7 bis 9/10
Ab Jahrgangsstufe 7 werden die Schülerinnen und Schüler zielgerichteter auf den Übergang zur beruflichen Bildung vorbereitet. Dabei werden die Inhalte der Rahmenpläne regelmäßig durch die Tätigkeit in realen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situationen vermittelt und geübt.
Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer individuellen Berufs- und Lebensplanung. Sie schaffen Lernangebote, in denen alle Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten, Interessen und Stärken entdecken, sich ausprobieren und entwickeln können. Hierbei nutzen sie möglichst frühzeitig ausgewählte Kompetenzfeststellungsverfahren. Außerdem entwickeln sie ein Portfolio und dokumentieren die Ergebnisse ihrer Arbeit bis zum Ende ihrer Schullaufbahn. Ein solches Portfolio ist der Berufswahlpass.
Die Jugendlichen sollen mit zunehmendem Alter lernen, ihre Kompetenzen und Potenziale zu den realen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt in Bezug zu setzen.

3.3.2.1 Praxislernen
Ab der Jahrgangsstufe 7 erfolgt das Praxislernen auch an außerschulischen Lemorten mit dem Ziel, die Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern in den jeweiligen Regionen, zum Beispiel in Form von
- Betriebs- und Berufserkundungen,
- Teilnahme an Berufsinformationsmessen,
- Besuch von Berufsinformationszentren,
- Praxislerntagen,
- Schnuppertagen in Betrieben und an Hochschulen,
- Expertinnen und Experten im Unterricht,
- Schülerlaboren, dem Juniorstudium, der Sommerakademie, der Kinderuni.

3.3.2.2 Schülerbetriebspraktikum
Das Schülerbetriebspraktikum ist neben dem Praxislemen ein obligatorischer Bestandteil der Berufsorientierung.
Während im Praxislemen das curriculare Lernen im Mittelpunkt steht, ermöglicht das Betriebspraktikum eigene Arbeitserfahrungen. Das Schülerbetriebspraktikum soll zur Erweiterung des Verständnisses der Berufs- und Arbeitswelt beitragen, die Schülerin und den Schüler bei der individuellen Entwicklung der Berufswahlkompetenz unterstützen und ihnen den Übergang von der Schule in das Berufs- und Arbeitsleben erleichtern.

Das Schülerbetriebspraktikum findet in allgemein bildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 8, verteilt auf mindestens zwei Jahrgangsstufen, statt. Es kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden, wobei von den insgesamt 25 Arbeitstagen mindestens fünf Arbeitstage im Block durchzuführen sind.

Im gymnasialen Bildungsgang können die Praktikumstage berufs- und studienorientierende Maßnahmen einschließen, die neben betriebsnahen auch informierende Anteile aufweisen.

Unter Berücksichtigung des besonderen Förderbedarfs von schulpflichtigen Kindern mit Beeinträchtigungen im Lernen und der geistigen Entwicklung können Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen (Förderstufe 3) und geistige Entwicklung (Abschlussstufe) ein Schülerbetriebspraktikum absolvieren.

In Ausnahmefällen kann ein Praktikumsplatz auch in einem anderen Bundesland genehmigt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung nach Antrag der Erziehungsberechtigten. Schülerbetriebspraktika sind dort unzulässig, wo eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler vermutet werden kann.

Das Schülerbetriebspraktikum bedarf einer sorgfältigen unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung. Diese soll die Schülerin oder den Schüler in die Lage versetzen, Informationen, Beobachtungen und Erfahrungen festzuhalten und zu ordnen. Dabei hat der Gegenstandsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik Leitfunktion.

Das Schülerbetriebspraktikum wird von einer Lehrkraft der Schule (im Weiteren: Praktikumsleitung) geleitet. Von ihr wird erwartet, dass sie betriebliche Abläufe möglichst in Form eines Lehrerbetriebspraktikums kennengelernt hat.

Die Praktikumsleitung sollte außerdem zur Vorbereitung des Schülerbetriebspraktikums
- sicherstellen, dass vom Betrieb eine Ansprechperson für die Praktikantinnen und Praktikanten benannt wird,
- Art, Durchführung, Dauer und pädagogische Zielsetzung mit der für das Praktikum beauftragten Person des Betriebes absprechen sowie Arbeitsaufträge abstimmen,
- mit den Schülerinnen und Schülern die sie betreffenden Regeln der Unfallverhütung besprechen (aktenkundige Belehrung).

Die Praktikumsleitung legt vor Praktikumsbeginn der Schulleitung eine Liste mit folgenden Angaben vor:
- Schule und Klasse
- Zeitraum des Schülerbetriebspraktikums
- Name der verantwortlichen Lehrkraft
- Namen, Vornamen und Geburtsdaten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
- Namen, Anschriften und Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Betriebe
- Art der Betriebe (Branchen) und gegebenenfalls Abteilungen
- Zustimmungserklärungen der Betriebe über die Aufnahme namentlich genannter Schülerinnen und Schüler
- Namen der Praktikumsbeauftragten der Betriebe

Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten in der Regel das Praktikum gleichzeitig ab; die Teilnahme ist Pflicht.

Die Praktikumsbeauftragte oder der Praktikumsbeauftragte des Betriebes
- veranlasst die Einweisung in den Aufgabenbereich, kontrolliert diesen und nimmt am Ende der Praktikumszeit die Auswertung vor,
- schätzt die Leistung für den Berufswahlpass kurz ein.
- verständigt in besonderen Fällen, auch bei unentschuldigter Abwesenheit, umgehend die Schule.

Die Praktikumsleitung ist auch während des Schülerbetriebspraktikums im Rahmen der durch das Praktikum gegebenen Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
Ihre Aufgabe während des Praktikums ist insbesondere:
- Praktikantinnen und Praktikanten am Arbeitsplatz zu besuchen,
- Kontakt zum Praktikumsbetrieb zu halten,
- Praktikantinnen und Praktikanten sowie deren Erziehungsberechtigten für Rücksprachen zur Verfügung zu stehen.

Die Praktikumsleitung legt der Schulleitung einen Tätigkeitsnachweis mit einem Abschlussbericht vor.

Der Praktikantin oder dem Praktikanten obliegen während des Schülerbetriebspraktikums folgende Pflichten:
- sich mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Betriebes vertraut zu machen,
- Schule und Betrieb über Erkrankung und voraussichtliche Dauer unverzüglich zu benachrichtigen,
- den Anforderungen und Weisungen Folge zu leisten, soweit diese nicht geltendem Recht oder guten Sitten widersprechen,
- die Praktikumsergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren.

Das Schülerbetriebspraktikum kann mit einem Elternabend, einer Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung abgeschlossen werden, um einen Einblick in die Gesamtarbeit und die Praktikumsergebnisse zu gewähren. Eine solche Veranstaltung bietet Gelegenheit zu Gesprächen zwischen Erziehungsberechtigten, Vertretern der Betriebe, Lehrkräften und Schülern.

Nach dem Schülerbetriebspraktikum werden:
- die Erfahrungen der Schüler im Unterricht ausgewertet,
- die Praktikumsergebnisse in geeigneter Form vorgestellt.
- die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bei der Notengebung für den Gegenstandsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik oder für andere Fächer berücksichtigt,
- die Praktikumsergebnisse für den weiterführenden Unterricht genutzt und
- Anschlussthemen und weiterführende Themen im Unterricht zielgerichtet vermittelt.

Die Teilnahme am Praktikum wird im Zeugnis vermerkt.

3.3.2.3 Bewerbungstraining
In den Vorabgangsklassen wird in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern mindestens ein Bewerbungstraining durchgeführt.

3.4

Sekundarbereich II

3.4.1 Gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 bis 12)
In der gymnasialen Oberstufe legt die Berufsorientierung den Grundstein für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in das Studium oder in den Beruf. Den Schülerinnen und Schülern werden Anschlussperspektiven eröffnet, die ihren individuellen Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechen. Diese sind im Interesse der Entwicklung eines realistischen Selbstbildes der Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig durch ausgewählte Verfahren zur Kompetenzfeststellung zu aktualisieren oder zu ermitteln.

Jede Schule mit gymnasialer Oberstufe erarbeitet in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern der Wirtschaft und der Berufsberatung das Konzept für die Gestaltung des Wahlpflichtfaches Studienorientierung in der Jahrgangsstufe 10 und schreibt den gesamten fachübergreifenden Studienorientierungsprozess bis Jahrgangsstufe 12 fort. Innerhalb dieses Faches sowie in den Jahrgangsstufen 11 und 12 entwickeln die Schülerinnen und Schüler ihren Berufswahlpass für zukünftige Bewerbungsunterlagen weiter. Die Sammlung individueller Leistungen und Erfahrungen kann als Grundlage für ausgewählte Methoden und Instrumente, wie zum Beispiel das Abschlussgespräch, die Bewerbung, das Vorstellungsgespräch, die Belegarbeit zum Praktikum oder auch für die Benotung herangezogen werden.

Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler durch eine bedarfsgerechte, kontinuierliche und geschlechtersensible Berufs- und Studienberatung an der Schule notwendige Informationen und können somit durch ihre Fächerwahl Berufsfelder abstecken. Zu berufsorientierenden Zwecken kann auch der Projektfachunterricht genutzt werden.
Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe entwickeln die Schülerinnen und Schüler in Vorbereitung auf die Studienwahl mehr Selbstständigkeit in der Nutzung berufsorientierender Angebote, präzisieren ihre Vorstellungen vom passenden Studium und entwickeln gemeinsam mit ihren Ansprechpersonen für die Berufsberatung Alternativstrategien.

Sie arbeiten an ihrer Bewerbungsstrategie und trainieren Vorstellungsgespräche.

3.4.2 Berufliche Schulen
In den beruflichen Schulen wird die Berufs- und Studienorientierung in verschiedenen Bildungsgängen weiter vertieft, um den Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung, Studium oder Beruf zu ermöglichen.
Neben der Erweiterung der allgemeinen Bildung haben die beruflichen Schulen die Aufgabe, auf unterschiedlichen Niveaustufen eine berufsorientierte Bildung zu vermitteln. Im handlungsorientierten Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Wissen über die Berufs- und Arbeitswelt, die Anforderungen im Ausbildungssystem und im Studium sowie Wissen über sich selbst, die eigenen Interessen und Stärken. So werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Berufsleben oder Studium, auf die Anorderungen des Arbeitsmarktes und die Erwartungen des sozialen Umfeldes vorbereitet. Gleichzeitig entwickeln die Jugendlichen ihr Portfolio für zukünftige Bewerbungsunterlagen weiter.
Die Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen nutzen im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung auch die Angebote der Berufsberatung, der regionalen Partner der Wirtschaft und der Hochschulen. In gemeinsamen Veranstaltungen oder Einzelgesprächen werden Bildungswege und Studiengänge vorgestellt sowie Fragen zum Beispiel zur Bewerbung, zu Ausbildungs- oder Studieninhalten, zum Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt erörtert.

3.4.2.1 Berufsvorbereitungsjahr
Das Berufsvorbereitungsjahr unterstützt berufsschulpflichtige Jugendliche bei ihrer beruflichen Orientierung und Berufsfindung. Es ist ein Angebot an den beruflichen Schulen für Jugendliche, die wegen fehlender Berufsreife keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und auch keine andere Vollzeitschule besuchen. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Im Berufsvorbereitungsjahr werden Grundkenntnisse in einem oder mehreren Berufsbereichen vermittelt. Solche Berufsbereiche sind beispielsweise Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Bautechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik. Metalltechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Die praktische Aufgabenausführung findet in Werkstätten statt, so dass die jungen Menschen mit problemhaltigen Aufgabenstellungen an die Realität der zukünftigen Arbeitswelt herangeführt werden und praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Die Ausbildung orientiert sich dabei an entsprechenden dualen Ausbildungsberufen. Die Jugendlichen können sich in mehreren Berufsfeldern ausprobieren, erhalten dadurch Einblicke in verschiedene Berufsbereiche, um ihre Interessen und Fähigkeiten für die spätere Berufswahl zu erkennen oder zu festigen.

In einem Betriebspraktikum von mindestens sechs Wochen Dauer haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, weitere Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt zu erhalten, um die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eigenes praktisches Handeln und Erleben vertiefen zu können und die Eignung für bestimmte Tätigkeiten einzuschätzen. Bei den Schülerinnen und Schülern wird die Eigeninitiative und Selbstverantwortung gestärkt, um so einen erfolgreichen Einstieg in eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen. Im Berufsvorbereitungspass werden die Teilnahme an dem Betriebspraktikum und die Teilnahme an einem Berufsorientierungs- oder Vorbereitungskurs bescheinigt.

Die Lehrkräfte, Berufsberater und regionale Partner der Wirtschaft informieren die Jugendlichen im Rahmen der Berufsorientierung über Grundfragen der Ausbildungs- und Berufswahl, Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen der Berufe, Beschäftigungsaussichten und geben weitere Hinweise zur Selbstinformation.

3.4.2.2 Fachgymnasium
Das Fachgymnasium an den beruflichen Schulen wendet sich besonders an die Jugendlichen, deren Interesse und Berufsvorstellungen bereits auf eine berufliche Fachrichtung oder ein Berufsfeld zielen.

Die Schülerinnen und Schüler können je nach Interesse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefte Kenntnisse in bestimmten Fachrichtungen, wie Wirtschaft, Technik (Schwerpunkte Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik, Datenverarbeitungstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik), Ernährungswissenschaft, Gesundheit und Soziales (Schwerpunkte Gesundheit und Pflege und Sozialpädagogik) und Wirtschaftsinformatik erwerben.
Durch den speziellen Einstieg werden die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf das Hochschulstudium oder auf eine bestimmte Berufsausbildung vorbereitet. Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche und geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung durch zum Beispiel Lehrkräfte, Berufsberatung, Hochschulen oder regionale Partner der Wirtschaft unterstützt die Jugendlichen bei ihrer konkreten Berufs- oder Studienwahl. In gemeinsamen Veranstaltungen oder Einzelgesprächen erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen über Bildungswege und Studiengänge, Ausbildungs- oder Studieninhalte sowie Einstellungschancen und berufliche Perspektiven.

3.4.2.3 Fachoberschule
Ziel des Lernens und Arbeitens der Schülerinnen und Schüler, die über die Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, ist der Erwerb der Fachhochschulreife. Durch die Vermittlung von speziellem Wissen und von speziellen Fertigkeiten in den Fachrichtungen Wirtschaft, Verwaltung, Technik, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik sowie Seefahrt werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf ein Fachhochschulstudium vorbereitet. Eine bedarfsgerechte und geschlechtersensible Studienorientierung durch zum Beispiel Lehrkräfte, Berufsberatung oder Hochschulen unterstützt die Jugendlichen bei ihrer konkreten Studienwahl. In gemeinsamen Veranstaltungen oder Einzelgesprächen informieren sich die Schülerinnen und Schüler über Studiengänge, Fördermöglichkeiten sowie Einstellungschancen und berufliche Perspektiven.

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Zusammenarbeit der Schulen mit Betrieben, Wirtschaftskammern, berufsbildenden Schulen, Berufsberatung, Hochschulen und Universitäten

4.1 Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftskammern sowie den Arbeitskreisen SchuleWirtschaft
Die Zusammenarbeit der allgemein bildenden Schulen mit den Unternehmen und Wirtschaftskammem umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen in einem Ausbildungsberuf oder auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten, Kenntnisse über einzelne Berufe zu vermitteln und Geschlechterstereotypen abzubauen. Hierbei sollte eine enge Kooperation mit den zuständigen Stellen für die Berufsausbildung sowie mit den in der Region ansässigen Arbeitskreisen Schule-Wirtschaft aufgebaut und gepflegt werden.
Die Schule informiert die Kooperationspartner über Ziele, Inhalte und die Organisation ihrer berufsorientierenden Maßnahmen und stimmt mit ihnen den Einsatz der Schülerinnen und Schüler sowie deren Betreuung durch Lehrkräfte der Schule ab.

4.2 Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
Eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Agentur für Arbeit in den regionalen Standorten dient dem Interesse der Schülerinnen und Schüler. Grundlage der Zusammenarbeit ist die gültige Vereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, in der Maßnahmen für die geänderten Rahmenbedingungen beim Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt für beide Vertragspartner festgelegt wurden.

4.3 Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen
Die allgemein bildenden Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten über Bildungswege in den beruflichen Schulen.
Mit beruflichen Schulen werden Maßnahmen vereinbart, um Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen einer Berufsbildung oder den Übergang in weiterführende Bildungsgänge der beruflichen Schulen vorzubereiten.

4.4 Zusammenarbeit mit Hochschulen/Universitäten
Eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Universitäten bzw. Hochschulen findet regelmäßig und systematisiert statt. Sie beinhaltet sowohl Angebote der Studienberatung als auch Informationsangebote einzelner Fachbereiche und Studiengänge.

4.5 Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen
Schulen und außerschulische Partner entscheiden vor Ort eigenständig über Formen und Inhalte der Kooperation sowie über den Einsatz ihrer Instrumente und Ressourcen, zum Beispiel
- Schulpatenschaften
- Projekte im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)
- Zukunftswerkstätten
- Ferienakademien
- Erfindercamps
- Wettbewerbe von Schule und Wirtschaft.

4.6 Zusammenarbeit mit dem Regionalen Übergangsmanagement
Eine Vielzahl von Koordinierungsstellen hat die Aufgabe, in den Regionen den Übergang von der Schule in den Beruf oder das Studium zu optimieren. Erklärtes Ziel ist dabei die Verbesserung der Abstimmung aller Akteure und das Aufdecken und gemeinsame Lösen regionaler Probleme des Übergangs vor Ort. Schulen sollten die Koordinierungsstellen und deren Netzwerke nutzen, um Partner zu gewinnen, Probleme zu diskutieren und Lösungen zu finden. Sie können ferner bei der Entwicklung und Umsetzung des schuleigenen Berufsorientierungskonzeptes unterstützen.

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Weitere mögliche berufsorientierende Maßnahmen

5.1

Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse ist ein Diagnoseinstrument zur Erfassung der überfachlichen Kompetenzen und der Entwicklung der sich daran anschließenden individuellen Förderung für Schülerinnen und Schüler. Sie sollte in der Regel in Jahrgangsstufe 7 durchgeführt werden.

5.2

Schülerfirmen

Schülerfirmen verfolgen einen praxisbezogenen Handlungsansatz, indem sie Produkte planen, produzieren und vermarkten oder Dienstleistungen anbieten. Sie arbeiten unter dem Dach der Schule wie kleine Wirtschaftsuntemehmen und geben dadurch Einblick in Arbeitsabläufe und berufliches Handeln. Schülerfirmen leisten einen Beitrag zur beruflichen Orientierung durch die Selbstreflexion persönlicher Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler. Schülerfirmen eröffnen die Möglichkeit, wirtschaftliches Wissen zu erwerben, Aufgaben in einzelnen Berufsfeldern und Wirtschaftsbranchen kennen zu lernen. Darüber hinaus fördern Schülerfirmen das Interesse eigene Unternehmen zu gründen.

5.3

Aktionstage für Mädchen und Jungen

Das Berufswahlverhalten der Jugendlichen ist oftmals von tradierten Rollenbildem geprägt. Um dieses Rollenverständnis zu hinterfragen, ist jede weiter führende Schule aufgerufen, an zwei unterschiedlichen Tagen Veranstaltungen zur gendersensiblen Berufsorientierung durchzuführen:
- Girls’ Day - Mädchen-Zukunftstag
Am Girls’ Day lernen die Mädchen sogenannte Frauen untypische Berufe kennen, die ihren Neigungen entsprechen, um sie in ihre Berufswahl aufzunehmen. Das Interesse für technische und naturwissenschaftliche Berufe soll an diesem Tag verstärkt gefördert werden.
- JungsTag MV
Am Jungs Tag können Jungen spezielle Ausbildungsberufe in der Wirtschaft erkunden bzw. berufliche Perspektiven im Pflege-, Dienstleistungs- und Erziehungsbereich kennen lernen. Er bietet Unterstützungsangebote zur Entwicklung der sozialen Kompetenzen sowie zur Auseinandersetzung mit traditionellen Rollenbildem.

An diesen Tagen organisiert die Schule für die Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Praxisangeboten des Girls’ Day und JungsTag MV teilnehmen, schulinteme Veranstaltungen zur gendersensiblen Berufsorientierung und zur Lebensplanung.

5.4

Berufseinstiegsbegleitung

Um die Eingliederung Jugendlicher in die berufliche Ausbildung zu erreichen, sind an vielen Schulen Personen zur individuellen Begleitung und Unterstützung besonders förderungsbedürftiger Jugendlicher tätig.
Die Berufseinstiegsbegleitung, die beteiligten Schulen und Lehrkräfte sowie die Berufsberatungsfachkräfte arbeiten dabei eng zusammen.

5.5

BFO-Programm

Über das Programm zur Berufsfrühorientierung in Mecklenburg-Vorpommern können Schulen Modellprojekte zur Berufsorientierung beantragen. Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, jungen Menschen - in der Regel ab der Jahrgangsstufe 7 - Orientierungshilfen für die Berufswahl zu geben oder Projekte, die der Schaffung von lokalen oder regionalen Netzwerken zur Berufsfrühorientierung dienen.

5.6

Schülerbetriebspraktika im Rahmen des Schüleraustauschs oder im Rahmen von Schulpartnerschaften im europäischen Ausland

Voraussetzung für die Genehmigung des Praktikums durch die zuständige untere Schulbehörde ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der entsendenden Schule, den Schülern, den Erziehungsberechtigten, der Partnerschule und dem Praktikumsbetrieb im Ausland sowie eine gesicherte Finanzierung. Die Betreuung erfolgt durch die Partnerschule im Ausland.

6

Organisation und Durchführung von Praxistagen, Praxislerntagen und Betriebspraktika

6.1

Information der Erziehungsberechtigten

Zu Beginn eines Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten über das Konzept der Berufsorientierung an der Schule und die Einbettung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im laufenden Schuljahr informiert. Dazu gehören Informationen über den Zweck, über die Verknüpfung theoretischer/unterrichtlicher Inhalte mit praxisnahen, über die Organisation und den zeitlichen Umfang.

6.2

Auswahl der Praktikumsstellen/Betriebe

Praxistage, Praxislerntage und Betriebspraktika werden von der Schule in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Sie trifft in der Regel die Auswahl geeigneter Praxislernorte. Dies sollte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie dem Schulträger erfolgen.

Die Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes für das Schülerbetriebspraktikum trifft die Schülerin oder der Schüler oder der Erziehungsberechtigte in der Regel in Abstimmung mit der Praktikumsleitung selbstständig. Dabei werden Schülerinnen oder Schüler mit Behinderungen Praktikumsplätze auswählen, die der bestehenden Behinderung Rechnung tragen.

Schülerinnen und Schüler, die aus besonderen Gründen nicht teilnehmen, sind verpflichtet, während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse zu besuchen.

6.3

Regelung der Aufsicht

Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule besteht während aller Maßnahmen zur Berufsorientierung an außerschulischen Lernorten, sofern diese als Schulveranstaltungen durchgeführt werden. Daher muss die Schule dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler hinreichend beaufsichtigt und belehrt werden.

In jedem Betrieb sind Betriebsangehörige zu bestimmen, denen die Beaufsichtigung und Anleitung der Praktikantinnen und Praktikanten übertragen sind. Die gegenseitige Erreichbarkeit sowohl der Verantwortlichen im Betrieb als auch der Praktikumsleitung ist abzusichem.

Die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer informieren im Unterricht über die wichtigsten Regeln der Unfallverhütung in den Betrieben und zu den dort angemessenen Verhaltensweisen. Zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Betreuungspflicht sind die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer in angemessenem Umfang von anderen Unterrichtsverpflichtungen freizustellen.

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Schutzbestimmungen

7.1

Jugendarbeitsschutz

Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Betrieben und entsprechenden Einrichtungen sind nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom Verbot der Jugendarbeit ausgenommen. Unbeschadet dieser Ausnahme gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

7.2

Gesundheits- und Unfallschutz

Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Haftpflicht- und Sachschäden wird durch den kommunalen Schadensausgleich Deckungsschutz gewährt.

Schadensfälle während des Schülerbetriebspraktikums oder in Folge des Schülerbetriebspraktikums meldet die Schule unverzüglich dem Versicherungsträger.

Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Jugendlichen den für den Betrieb geltenden gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen.

Die Praktikumsleitung kann nach Rücksprache mit dem Betrieb eine Schülerin oder einen Schüler einem anderen Betrieb zuweisen oder wegen groben Verstoßes gegen die Betriebsordnung nach Rücksprache mit der Schulleitung vom Praktikum ausschließen. Jugendliche, die in Einrichtungen nach § 33 (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) oder nach § 42 Absatz 1 (Umgang mit Lebensmitteln) des Infektionsschutzgesetzes berufsorientierende Maßnahmen entsprechend der mit den Schulen vereinbarten Absprachen absolvieren, sind vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit vom Arbeitgeber oder vom Gesundheitsamt über gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten aktenkundig zu belehren.

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft und am 31. Dezember 2016 außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift tritt die "Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen" vom 7. Juli 2007 (Mittl.bl. BM M-V S. 426) außer Kraft.