VV Europabildung in der Schule
Europabildung in der Schule
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 1. Juni 2009
(Mitt.bl. BM M-V 7/2009 S. 602)
Vorbemerkung
Die Ausweitung der Zusammenarbeit der Staaten in Europa und die Vertiefung der europäischen Integration im Rahmen der Europäischen Union sowie die Einrichtung der europäischen Bildungsprogramme waren für die Kultusministerkonferenz Anlass, ihre Empfehlung über "Europa im Unterricht" von 1978 i. d. F. von 1990 auch mit Blick auf die pädagogische Weiterentwicklung fortzuschreiben.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verstärken zunehmend ihre Bemühungen, die "Europäische Dimension in Unterricht und Erziehung" auszubauen und zu intensivieren.
Auf diesen Grundlagen werden für den Ausbau und die Integration der europäischen Dimension in Unterricht und Erziehung folgende Hinweise gegeben, die von den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in ihren Schulprogrammen zu beachten sind:
1.
Die politische Ausgangslage
Europa ist mehr als ein geografischer Begriff. Die europäische Dimension umschließt in all ihrer Vielfalt ein gemeinsames historisches Erbe, eine gemeinsame kulturelle Tradition und in zunehmendem Maße eine gemeinsame Lebenswirklichkeit. Die leidvollen Erfahrungen zweier Weltkriege sowie die divergenten Entwicklungen in West- und in Osteuropa seit 1945 haben den Europäern Anlass gegeben, sich auf ihre gemeinsamen Grundlagen zu besinnen und im Bewusstsein ihrer Zusammengehörigkeit neue Wege der Zusammenarbeit und Einigung zu beschreiten, nicht zuletzt um Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden in Europa zu schaffen.
Zwischenzeitlich hat sich Europas Bedeutung in der Welt deutlich erhöht: Europa steht heule in vielfältigen Beziehungen zu allen anderen Teilen der Welt. Insbesondere die internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen und Abhängigkeiten erfordern weltweite Zusammenarbeit und friedlichen Interessenausgleich. Doch auch weitere globale Herausforderungen wie z. B. Belange des Ressourcen- und Umweltschutzes, der Migration sowie der Bekämpfung von Armut erfordern ein Engagement der europäischen Staaten auch weit über ihre Grenzen hinaus.
Die Dynamik dieses Prozesses kommt maßgeblich zum Ausdruck in der Aufbauleistung, die mit den Organisationen des Europarates und der Europäischen Union begründet worden ist. Dem Europarat kommt dabei eine wichtige Brückenfunktion zu.
Wichtigste Ziele des Europarates sind der Schutz der Menschenrechte, der parlamentarischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Suche nach gemeinsamen Lösungen gegen die Diskriminierung von Minderheiten, gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewalt. Seit seinem Bestehen hat der Europarat die Länder in einschlägigen Bereichen des Bildungswesens nachhaltig unterstützt (u. a. lebenslanges Lernen, Fremdsprachen, Geschichtsunterricht, Demokratie- und Menschenrechtserziehung).
Die Europäische Union hat sich seit den Römischen Verträgen von 1957 bis hin zum Vertrag über die Arbeitsweise der Union von 2007 ("Lissabonner Vertrag") zum Ziel gesetzt, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Binnenmarktes, einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der schrittweisen Annäherung in der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten eine angeglichene Entwicklung der Lebensverhältnisse innerhalb der Gemeinschaft herbeizuführen.
In dieser Perspektive liegt ein gemeinsames "Haus Europa", in dem sich alle Staaten und Völker in freier Selbstbestimmung einrichten.
Mit dem Vertragswerk von Maastricht (1992) wurden innerhalb der Europäischen Union erstmals die Handlungsfelder "Bildung" und "Kultur" benannt. Zudem formulierte der Europäische Rat in der Lissabon-Strategie 2000 das Ziel, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Die Bildungsminister der Europäischen Union haben dem in ihrem Arbeitsprogramm "Bildung und Ausbildung 2010" Rechnung getragen. Auf dieser Grundlage gibt es viele Initiativen, die auf die Anerkennung von Bildungsabschlüssen in Europa, die Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung, die Erhöhung der Mobilität und die Sicherung der Qualität der Bildung gerichtet sind.
Den Regionen Europas kommt in einem Europa der Bürgernähe und der grenzüberschreitenden Kooperation nicht nur im Bereich der Bildung eine herausgehobene Bedeutung zu. Sie vertreten ihre Interessen selbstbewusst und effizient, so zum Beispiel im Ausschuss der Regionen, dem Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen EU-Staaten angehören. Für ein solches "Europa der Regionen" haben sich auch die Ministerpräsidenten der Länder immer wieder ausgesprochen.
Der Kreis der Mitgliedstaaten von Europarat und Europäischer Union ist seit ihrem Bestehen stetig erweitert worden. Im Rahmen der neu geschaffenen Strukturen sind zwischen den Völkern und Staaten in Europa ebenso wie zwischen den einzelnen Menschen und sozialen Gruppen vielfältige Bindungen und Verbindungen entstanden. Sie haben dazu geführt, dass die Bürger Europa immer mehr als den gemeinsamen Raum erfahren und verstehen, in dem sich in Politik und Gesellschaft, in Wirtschaft und Wissenschaft, Bildung und Kultur für sie wesentliche Entwicklungen vollziehen und den sie gemeinsam gestalten und bewahren müssen.
Das Zusammenwachsen Europas fordert die Europäer dazu auf, ihre jeweilige nationale Geschichte und Tradition in neuem Licht zu sehen, sich der Perspektive anderer zu öffnen, wertgebundene Toleranz und Solidarität zu üben und das Zusammenleben mit Menschen anderer Sprachen und verschiedener kultureller Gewohnheiten zu praktizieren. Damit übernehmen sie Verantwortung für Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich in Europa und in der Welt.
2.
Europäisches Bewusstsein als pädagogischer Auftrag der Schule
Die Schule hat die Aufgabe, die Annäherung der europäischen Völker und Staaten und die Neuordnung ihrer Beziehungen bewusst zu machen.
Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen insbesondere die Annäherung zu den mittel- und osteuropäischen Staaten, zu den skandinavischen und den baltischen Staaten und Völkern pflegen.
Die Schule soll dazu beitragen, dass in der heranwachsenden Generation ein Bewusstsein europäischer Zusammengehörigkeit entsteht und Verständnis dafür entwickelt wird, dass in vielen Bereichen unseres Lebens europäische Bezüge wirksam sind und europäische Entscheidungen verlangt werden. Sie hat zudem die Aufgabe, Respekt vor und Interesse an der Vielfalt der Sprachen und Kulturen zu wecken und auszubauen.
Um die europäische Dimension in Bildung und Erziehung zu verwirklichen, muss die Schule Kompetenzen entwickeln, die zu einem gelingenden Leben in Europa befähigen. Die Grundwerte des staatlichen, gesellschaftlichen und individuellen Lebens, an denen sich die Unterrichts- und Erziehungsziele der Schule orientieren, müssen in ihrer Beziehung zum Leben in der europäischen Völker- und Staatengemeinschaft gesehen werden. Dabei geht es um folgende Kompetenzen und Einstellungen:
- die Bereitschaft zur Verständigung, zum Abbau von Vorurteilen und zur Anerkennung des Gemeinsamen unter gleichzeitiger Bejahung der europäischen Vielfalt;
- eine kulturübergreifende Aufgeschlossenheit, die die eigene interkulturelle Identität wahrt;
- die Achtung des Wertes europäischer Rechtsbindungen und der Rechtssprechung im Rahmen der in Europa anerkannten Menschenrechte;
- die Fähigkeit zum nachbarschaftlichen Miteinander und die Bereitschaft, Kompromisse bei der Verwirklichung der unterschiedlichen Interessen in Europa einzugehen:
- das Eintreten für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit, wirtschaftliche Sicherheit und Frieden sowie
- die Absicht, zukünftige Entwicklungen verantwortungsvoll mitzugestalten und sich für die Sicherung bzw. einen Ausbau der Zusammenarbeit in Europa aktiv einzusetzen.
Diese Kompetenzen und Einstellungen werden erreicht in der Auseinandersetzung mit zentralen Aspekten und Inhalten der europäischen Geschichte und des europäischen Einigungsprozesses.
Die Schüler
- erschließen die geografische Vielfalt des europäischen Raumes aus seinen naturräumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen;
- vergleichen und schätzen die politischen und gesellschaftlichen Strukturen Europas vor dem Hintergrund ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
- beurteilen die Bedeutung der europäischen Institutionen im Hinblick auf ihre Aufgaben und Arbeitsweise;
- setzen sich mit den prägenden geschichtlichen Kräften in Europa, vor allem mit der Entwicklung des europäischen Rechts-, Staats- und Freiheitsdenkens auseinander und ziehen Rückschlüsse auf aktuelle Entwicklungen und persönliche Handlungsoptionen;
- nehmen die Entwicklungslinien, Merkmale und Zeugnisse einer gemeinsamen europäischen Kultur in ihrer Vielfalt wahr und sind zu ihrem Schutz bereit;
- erkennen den kulturellen Reichtum der Vielsprachigkeil;
- würdigen die Geschichte des europäischen Gedankens und die Integrationsbestrebungen der Staaten Europas;
- erkennen die Notwendigkeit des Interessenausgleichs und des gemeinsamen Handelns in Europa zur Lösung wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer unnd politischer Probleme innerhalb der europäischen Staaten und darüber hinaus;
- entwickeln ein Bewusstsein und die Bereitschaft für die erforderliche Mobilität im zusammenwachsenden Europa in Studium, Ausbildung und Beruf;
- werden sich der Bedeutung des eigenen Engagements für ein demokratisches Europa und eine friedliche Welt bewusst.
Das Spannungsverhältnis zwischen diesen Inhalten und der Erfahrung ihrer Realität, wie sie in den Ländern Europas im Erleben von Grenzen und ihrem Wegfall, im kulturellen Angeboot, im Tourismus, im Sport, im Konsum zutage tritt, ist pädagogisch fruchtbar zu machen.
Durch das Aufgreifen von Alltagserlebnissen sowie das Aufzeigen weit reichender Partizipationsmöglichkeiten sollen auch Vorurteile und Verunsicherungen überwunden werden, die im Prozess des Zusammenwachsens entstehen.
Ziel der pädagogischen Arbeit an Schulen muss es sein, in den jungen Menschen das Bewusstsein einer europäischen Identität zu wecken und zu fördern. Hierzu gehört auch die Vorbereitung der jungen Menschen darauf, ihre Aufgaben als Bürger in der Europäischen Union aktiv wahrzunehmen.
3.
Hinweise zur Umsetzung
Im § 5 Absatz 5 des Schulgesetzes ist die Europaerziehung als eines der Aufgabengebiete benannt, zu denen grundsätzlich alle Fächer angemessen beizutragen haben. Europaerziehung wird in den Rahmenplanen ausgewiesen.
Die Zusammenarbeit im Rahmen von Schulpartnerschaften bzw. im Rahmen Europäischer Bildungsprogramme kann hier wertvolle Beitrage leisten. Die Teilnahme an derartigen Programmen dient nicht nur der Erweiterung der europäischen, sondern auch der jeweils fachlichen und methodischen sowie der persönlichen Kompetenzen.
In der Grundschule wird die Thematik dort aufgegriffen, wo der Erlebnis- und Erfahrungshorizont der Schüler dies erlaubt oder neue Erfahrungsfelder im Rahmen besonderer Maßnahmen und Projekte eröffnet werden können.
Für die weiterführenden sowie die beruflichen Schulen ergibt sich eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten aus dem Angebot der Fächer im Pflicht- und Wahlbereich mit Möglichkeiten zu fachspezifisch vertieftem und fachübergreifendem bzw. fächerverbindendem Arbeiten.
Die Auseinandersetzung mit Fragen Europas und seiner Entwicklung ist in allen Bildungsgängen und Schularten verpflichtender Bestandteil der Fächer Geografie, Geschichte, Geschichte und Politische Bildung und Sozialkunde sowie der Fächer mit wirtschafts- und rechtskundlichen Inhalten.
Dabei geht es
- im Fach Geschichte/Geschichte und Politische Bildung um die Herkunft der europäischen Völker und Staaten und die Ursprünge der ihren Weg bestimmenden politisch-sozialen, weltanschaulichen und religiösen Bewegungen, Machtkämpfe, Ideen und Kulturschöpfungen sowie um die Geschichte der europäischen Integration;
- in Geografie zuerst um den Raum Europa mit der Vielfalt seiner Landschaftstypen und seinen seit Jahrhunderten durch den Menschen geprägten Kultur-, Umwelt- und Wirtschaftsraum; des Weiteren aber auch um die weltweiten Wirtschaftsvernetzungen Europas und seine Rolle im Hinblick auf die globalen Herausforderungen unserer Zeit;
- in Sozialkunde um die bestehenden und sich verändernden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abläufe und Ordnungssysteme, ihre Werte, Normen und Realitäten;
- in den Fächern mit wirtschafts- und rechtskundlichen Inhalten wie Sozialkunde, Geschichte/Geschichte und Politische Bildung um die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen insbesondere der Europäischen Union und den Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen.
Die Befähigung zur Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Geschehen in Europa gehört zu den vorrangigen Zielen des Unterrichts in Sozialkunde und in den Fächern mit wirtschafts- und rechtskundlichen Inhalten.
Für die Erschließung der kulturellen Welt Europas haben die Sprachen eine zentrale Bedeutung.
- Der Deutschunterricht hat die besondere Verpflichtung und Möglichkeit, die Beziehungen zwischen der deutschen Sprache und Literatur und dem Umfeld der europäischen Sprachen und Literaturen aufzuzeigen.
- Das Erlernen von Fremdsprachen öffnet den Zugang zu anderen Sprachgemeinschaften. Dialog- und Kommunikationsfähigkeit sind Schlüsselqualifikationen über den Sprachenunterricht hinaus. Der Mehrsprachenerwerb wird deshalb für möglichst viele Schüler angestrebt. Spezielle Bildungsangebote, vor allem bilinguale Unterrichtsformen, dienen dem Erwerb vertiefter Kenntnisse in den europäischen Sprachen und der Auseinandersetzung mit den europäischen Staaten und europäischen Partnern im Schulbereich. Auch den alten Sprachen kommt für ein vertieftes Verständnis des gemeinsamen europäischen Erbes große Bedeutung zu.
Religion und Ethik, Philosophie, Mathematik. Naturwissenschaften und Technik, Kunst und Musik sowie Sport sind nicht auf die nationalen Kulturen reduzierbar, sondern repräsentieren übergreifende europäische Gemeinsamkeiten und sind somit Bestandteile der gemeinsamen Bildungstradition. Auf die aktiven Beiträge dieser Fächer zur Förderung des europäischen Bewusstseins kann nicht verzichtet werden, sie sind unabdingbare Bestandteile eines europäischen Gesamtkonzeptes in der Schule.
Über den Fachunterricht hinaus sollen weitere Möglichkeiten für die Erschließung der europäischen Dimension genutzt werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Aktivitäten mit europäischer Themenstellung, z. B. im Rahmen eines jährlichen "Europatages", des EU-Projekttages und der Europawoche.
Gemeinsame pädagogische Projekte mit Schulen aus den europäischen Staaten im Rahmen des Aktionsprogramms "Lebenslanges Lernen" oder bilaterale Kontakte werden empfohlen. Wichtig ist
ferner der internationale Schüler- und Lehreraustausch. Er soll mit möglichst vielen europäischen Staaten gepflegt werden. Das Netzwerk der UNESCO-Projektschulen bietet entsprechende Primärerfahrungen in der ganzen Welt an.
Für die Zusammenarbeit in Umweltfragen und ein internationales Umweltbewusstsein setzt sich die Initiative "Umweltschule in Europa - Internationale Agenda 21 Schule" des weltweiten Eco-Schools-Netzwerkes der Foundation for Environmental Education (FEE) erfolgreich ein. Die Mitgliedschaft deutscher Schulen eröffnet vielfältige neue Chancen für europäische und globale Schulpartnerschaften und Partnerschaftsprojekte im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Der "Europäische Wettbewerb" ist mit seinen jährlichen Aktivitäten und Preisträgerseminaren ein wichtiges Instrument der praktischen Schularbeit über Europathemen und der Begegnung mit Teilnehmern aus den Staaten des Europarates und der Europäischen Union. Besuche von europäischen Einrichtungen, z. B. des Europäischen Parlaments und des Europarates tragen zu einem vertieften Verständnis europäischer Strukturen bei und fördern zugleich die unmittelbare persönliche Auseinandersetzung mit europäischen Fragestellungen.
Schüler mit Migrationshintergrund machen die Gemeinsamkeiten, Vielfalt, Nähe und Unmittelbarkeit Europas in besonderer Weise erfahrbar. Ihre Erfahrungen sollten genutzt und zum Anlass genommen werden, den Unterricht, wo immer möglich und sinnvoll, kulturübergreifend zu gestalten und damit den Reichtum der Kulturen Europas auch unter Berücksichtigung der Sprachen zu verdeutlichen. Das gemeinsame Lernen mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund fördert insbesondere die Fähigkeil zur Solidarität und zum friedlichen Zusammenleben unter den Kulturen.
Rückkehrer aus dem Lehrer-, Schüler- und Fremdsprachenassistenaustausch sowie aus dem Einsatz an deutschen Auslandsschulen bringen ihre Erfahrungen als Botschafter und Multiplikatoren ein.
4.
Empfehlungen zur Weiterentwicklung
Für die Weiterentwicklung des Lernbereichs "Europabildung in der Schule" sind folgende Maßnahmen von Bedeutung:
- Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz über die "Europabildung in der Schule" bei der Neufassung von Rahmenplänen und Bildungsstandards;
- Verbesserung der Motivation von Lehrern sowie Schülern, sich mit europäischen Fragen zu befassen, durch europäische Primärerfahrungen (verstärkte Teilnahme am bilateralen Austausch, an Begegnungen, Projektmaßnahmen zu europäischen Themen und fremdsprachlicher Praxis);
- Förderung des Erwerbs von fremdsprachlicher Kompetenz und Mehrsprachigkeit:
- Förderung des bilingualen Unterrichts;
- Förderung und Anwendung des Europäischen Referenzrahmens und des Europäischen Portfolios der Sprachen;
- Förderung der Projektarbeit zu europäischen Themen;
- Förderung von Schulpartnerschaften;
- Berücksichtigung der europäischen Dimension und von Fremdsprachenkenntnissen in der Lehrerausbildung (Studium, Vorbereitungsdienst);
- Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrer zum Thema "Europa" und zur europäischen Dimension im Unterricht;
- Sicherung des Prüfkriteriums "Die europäische Dimension im Unterricht" bei der Genehmigung von Lehr- und Lernmitteln.
5.
Informationen
Die Vertretung der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin bietet folgenden Service für Schulen an:
Broschüren können über die Mailadresse eu-de-kommission@ec.europa.eu angefordert werden.
Eine Übersicht mit Publikationen für Kinder und Jugendliche zum Download kann unter http://ec.europa.eu/deutschland/service/youth_downloads_de.htm
abgerufen werden.
Weitere nützliche Internet-Seiten:
www.europa.eu
Einstiegsseite für das Internetportal der EU
www.coe.int
Einstiegsseite für das Internetportal des Europarates
www.hanisauland.de/lexikon/e/europa.html
Kinderseite der Bundeszentrale für politische Bildung mit Informationen zu Europa (für die Grundschule)
www.lehrer-online.de
Unterrichtsideen zum Themenschwerpunkt "Europa"
www.kidsweb.de/schule/europa/europa.htm
Profile und grundlegende Informationen rund um die EU-Länder (für die Grundschule)
6.
Sprachliche Gleichstellung
Soweit in diesem Erlass Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Erlass tritt am 1. Juni 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

