VV Produktives Lernen


Produktives Lernen an den Regionalen Schulen und den nichtgymnasialen Bildungsgängen der Gesamtschulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 27. April 2009

(Mitt.bl. BM M-V Sondernummer 2/2009 S. 37)

(Berichtigung Mitt.bl. BM M-V Sondernummer 3/2009 S. 39 / Zeugnis Produktives Lernen)

Bitte beachten: Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 2. August 2009 in Kraft und am 31. Juli 2014 außer Kraft.


Nach § 1 Absatz 6 der Verordnung zur Flexiblen Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen vom 27. April 2009 (Mittl.bl. BM M-V Sondernummer 2 vom 30. April 2009 S. 2) wird Folgendes geregelt:

1.

Ziele und Aufgaben

1.1 Eine wichtige Form der Flexiblen Schulausgangsphase ist das Produktive Lernen. Es verbindet die Entwicklung der individuellen Bildung mit produktiven Tätigkeiten in praktischen Lebenssituationen, insbesondere im Berufsleben. Die Themen entstehen aus den Praxiserfahrungen und das fachliche Lernen wird auf die Tätigkeiten und ihr Bedingungsgefüge bezogen. Damit bietet Produktives Lernen im Rahmen der Allgemeinbildung zugleich eine intensive individuelle Berufsorientierung.

1.2 Der Zusammenhang zwischen Lernen und Handeln fördert die Entwicklung von "allgemeinen Kompetenzen", insbesondere von Entscheidungskompetenzen, Methodenkompetenzen sowie kommunikativen und sozialen Kompetenzen, die für das lebenslange Lernen notwendig sind. Damit erfüllt das Produktive Lernen in besonderer Weise den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.

1.3 Im Produktiven Lernen bringen die Schüler ihren Bildungsprozess so selbstständig wie möglich voran. Sie werden dabei durch regelmäßige Bildungsberatung seitens der Pädagogen und von Experten der Praxis, den Praxismentoren, individuell und in der Gruppe gefördert. Die Pädagogik des Produktiven Lernens erfordert entsprechende methodische Kompetenzen, die durch ein Fortbildungsstudium zu erwerben sind.

2.

Aufnahme und Verlassen

Aufnahme und Verlassen sind in den §§ 2 und 3 der Verordnung über die Flexible Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

3.

Gestaltung des Produktiven Lernens

3.1 Das Schuljahr gliedert sich in drei Trimester, die durch die Weihnachts-, Oster- und Sommerferien begrenzt sind. Von dieser Regelung kann die Schule abweichen, um die Dauer der Trimester einander anzugleichen.

3.2 Dem Bildungsangebot liegt eine standortspezifische Konzeption zugrunde, die in individuellen Lernplänen auf der Basis der Rahmenkonzeption für Produktives Lernen in Mecklenburg-Vorpommern (vergleiche Anlage) konkretisiert wird.

3.3 Die Stundentafel ist in der Verordnung zur Flexiblen Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen geregelt.

3.4 Das Bildungsangebot gliedert sich in die Bereiche "Lernen in der Praxis", "Kommunikationsgruppe" und "Fachbezogenes Lernen".

3.5 Im Lernen in der Praxis werden die Schüler an selbst gewählten Praxisplätzen in beispielsweise Betrieben, sozialen, politischen und kulturellen Einrichtungen, Verwaltungen aktiv und nutzen ihre Erfahrungen mit pädagogischer Beratung für ihre Allgemeinbildung. Für die Bearbeitung individueller Aufgaben im Rahmen dieses Bildungsteils können die Lernwerkstatt, Bibliotheken und andere Lernorte genutzt werden. Die Schüler dokumentieren ihre Bildungsentwicklung und sammeln ihre Arbeitsergebnisse. Im Rahmen des Lernens in der Praxis beraten die Lehrkräfte die Schüler einmal wöchentlich im Zeitumfang einer Unterrichtsstunde.

3.6 Zu Beginn eines jeden Trimesters bereiten die verantwortlichen Lehrkräfte die Praxismentoren in den Betrieben der Praxislernorte auf die Lernziele, Lerninhalte und Anforderungen des Produktiven Lernens vor. Die Lehrkräfte stehen mit den Praxismentoren in ständigem Kontakt.

3.7 In der Kommunikationsgruppe wird das Lernen in der Praxis geplant und die gewonnenen Erfahrungen werden ausgetauscht, ausgewertet und vertieft. Darüber hinaus können gemeinsame themenbezogene Projekte und Kurse durchgeführt werden.

3.8 In Deutsch, Englisch und Mathematik im Produktiven Lernen werden fachliche Kompetenzen erfahrungsbezogen und individuell differenziert erworben. Ein wichtiges Element von Englisch im Produktiven Lernen ist der internationale Austausch.

3.9 In der Kommunikationsgruppe einschließlich Deutsch im Produktiven Lernen, Englisch im Produktiven Lernen und Mathematik im Produktiven Lernen soll die Lerngruppe bei entsprechender Größe geteilt werden.

3.10 In jedem Trimester des Schuljahrs behandelt jeder Schüler individuell oder in Gruppen einen der Lernbereiche Mensch und Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Natur und Technik. Es können sowohl individuelle als auch Gruppenprojekte durchgeführt werden. Diese Lernbereiche werden auch im Rahmen von und in Bezug auf das Lernen in der Praxis bearbeitet.

3.11 Individuelle Lernpläne

Die Bildungsteile sollen sich auf die Erfahrungen der Teilnehmer in der selbst gewählten produktiven Tätigkeit beziehen. Wissen und Können werden als notwendiges Werkzeug bei der Planung, Durchführung und Auswertung von produktiver Tätigkeit verstanden. Daraus ergibt sich ein hohes Maß an Individualisierung in Bezug auf die Inhalte und Methoden des Lernens, dem durch individuelle Lernpläne Rechnung getragen wird. Diese werden im Rahmen der individuellen Bildungsberatung gemeinsam von den Teilnehmern und den Lehrkräften erarbeitet, evaluiert und weiter entwickelt. Sie verbinden die individuellen Praxiserfahrungen und Bildungsbedürfnisse der Teilnehmer mit den Bildungszielen des Produktiven Lernens und den Anforderungen des Schulgesetzes. Nach Möglichkeit werden die Praxismentoren an der Entwicklung der Lernpläne beteiligt.

4.

Evaluation der Bildungsentwicklung

Die Bildungsentwicklung der Teilnehmer wird kontinuierlich von ihnen selbst, den Lehrkräften und den Praxismentoren evaluiert. Die Evaluation basiert in erster Linie auf der Selbstbeurteilung des Teilnehmers und dient der Planung und Steuerung der Bildungsprozesse. Die Strukturierung und Organisation der Bildungsevaluation liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Die Ergebnisse münden zum Ende jedes Trimesters in einen Bildungsbericht und eine Bewertung durch Punkte.

4.1 Bildungsbericht

Der Bildungsbericht evaluiert die Bildungsentwicklung des Schülers ausgehend von seinem individuellen Bildungsstand. Er wird gemeinsam mit den Schülern in der individuellen Bildungsberatung entwickelt. Der Bildungsbericht ist die Grundlage der Punktebewertung.

5.

Zeugnisse und Schulabschlüsse

5.1 Nach jedem Trimester wird ein Trimesterbericht mit Bildungsbericht und Punktwerten erstellt. Entschuldigte Abwesenheit wird bei der Punktevergabe entsprechend den Vorschriften des regulären Bildungsangebots berücksichtigt. In diesem Fall wird dem Schüler die Möglichkeit gegeben werden, versäumte Leistungsnachweise nachzuholen.

5.2 Verlässt ein Schüler das Produktive Lernen, erhält er ein Notenzeugnis. Die Klassenkonferenz gemäß § 78 Absatz 5 des Schulgesetzes berät und beschließt über den erreichten Leistungsstand der Schüler und ordnet den Punktwerten Ziffernnoten zu.

5.3 Bezogen auf das jeweilige Leistungsniveau kann der Schüler die Berufsreife erwerben (§ 16 Absatz 3 des Schulgesetzes) oder sich einer gesonderten Leistungsfeststellung unterziehen (§ 16 Absatz 3 Satz 2 des Schulgesetzes). Unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 4 des Schulgesetzes kann der Schüler in die Jahrgangsstufe 10 übergehen und nach deren erfolgreichen Besuch an der Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife teilnehmen. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 erfolgt jahrgangsübergreifend nach Leistungsansprüchen differenziert. Unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 4 Satz 4 kann der Schüler die Mittlere Reife erwerben.

6.

Anlagen

Die Anlagen 1 bis 15 sind Bestandteil dieser Verwaltungsvorschrift.

7.

Sprachliche Gleichstellung

Soweit in dieser Verordnung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.

8.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 2. August 2009 in Kraft und am 31. Juli 2014 außer Kraft.

Anlage 1

zur Verwaltungsvorschrift über das Produktive Lernen

Rahmenkonzeption für Produktives Lernen in Mecklenburg-Vorpommern

1. Ziele des Produktiven Lernens

Produktives Lernen als Allgemeinbildung und individuelle Berufsorientierung

Produktives Lernen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bildungsangebot, das die reguläre Allgemeinbildung ab dem 8. Schuljahr ersetzt. (vgl. 6.) Dem Bildungsangebot liegt der Allgemeinbildungsbegriff zugrunde, wie er im Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern formuliert ist.

Innerhalb dieser Allgemeinbildung bietet Produktives Lernen eine individuelle Berufsorientierung, die den Jugendlichen eine besonders intensive Vorbereitung auf ihre Berufswahl ermöglicht. Dadurch trägt Produktives Lernen wesentlich zur Stabilisierung des Übergangs von der Schule in eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit bei.

Die Schüler erhalten durch das Produktive Lernen einen neuen methodischen Zugang zur Bildung. Ausgehend von selbstgewählter produktiver Tätigkeit an Praxisplätzen in "gesellschaftlichen Ernstsituationen" (Gesellschaftsbezug und Praxisbezug des Produktiven Lernens) sollen sie zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihres Bildungsprozesses motiviert und in die Lage versetzt werden, Tätigkeitserfahrungen unter Verwendung aller kulturellen und fachlichen Traditionen zu reflektieren, zu verstehen, zu vertiefen und neue produktive Tätigkeiten vorzubereiten (Kulturbezug des Produktiven Lernens). Die produktive Tätigkeit des einzelnen Schülers wird somit zum Ausgangspunkt und zum Ziel von Bildung. Der Tätigkeits- und Bildungsprozess folgt dabei in hohem Maße den individuellen Bildungsbedürfnissen der Jugendlichen (Personbezug des Produktiven Lernens).

Der Praxisbezug des Produktiven Lernens stellt die Verbindung zwischen praktischer und theoretischer Bildung sowie zwischen Allgemeinbildung und Berufsorientierung her. Wissen und Können werden als notwendiges Werkzeug bei der Planung, Durchführung und Auswertung von produktiver Tätigkeit verstanden. Die Schüler werden herausgefordert, das zur Erschließung produktiver Situationen für Bildungsprozesse und zur Gestaltung ihrer Tätigkeit notwendige fachliche Wissen und Können aus den konkreten Anforderungen des Tätigkeitsprozesses abzuleiten, zu erarbeiten und umzusetzen. In der Regel entwickeln sich aus der Tätigkeit Themen, die über die traditionellen Schulfächer hinausgehen und/oder interdisziplinär bearbeitet werden müssen. Die Bildungsinhalte werden somit individuell durch die aus der Praxiserfahrung generierten Themen definiert; dadurch erhalten Wissen und Können einen unmittelbaren Sinn für die Lernenden.

Allgemeine Kompetenzziele des Produktiven Lernens

Der Zusammenhang zwischen Lernen und Handeln ist auch im Hinblick auf allgemeine Kompetenzen ("Schlüsselqualifikationen") eine wesentliche Voraussetzung und Motivation, den Bildungsprozess in Gang zu setzen und zu gestalten. Ein zentraler Aspekt ist die Aneignung von Methodenkompetenz als wichtiger Beitrag zum "Lernen des Lernens". Aus der Tätigkeit heraus und entsprechend der Notwendigkeit, die Tätigkeit zu reflektieren, Themen zu erarbeiten und Theorien zu verwenden, entwickeln die Schüler u. a. die Fähigkeit, unterschiedliche Informations- und Kommunikationsmedien zu nutzen. Die Schüler bringen ihren Bildungsprozess selbstständig voran, unterstützt durch regelmäßige Beratung seitens der Lehrkräfte und von Experten der Praxis, den Praxismentoren, individuell und in der Gruppe; dazu gehört auch die Erarbeitung unterschiedlicher Präsentations- und Darstellungsformen.

Die Anforderung an die Schüler, ihren Bildungsprozess soweit wie möglich selbstständig zu gestalten, erfordert neben Methodenkompetenz weitere allgemeine Fähigkeiten, wie z. B. Eigeninitiative, Flexibilität und Mobilität, insbesondere aber auch die Entwicklung von Entscheidungskompetenzen. Die Jugendlichen planen den Bildungsprozess und führen ihn auf der Grundlage individueller Interessen durch, treffen Entscheidungen, z. B. bei der Wahl von Praxisplätzen, auf der Grundlage von zuvor erarbeiteten Kriterien und hinterfragen diese auf Grund von gewonnenen Erfahrungen. Bildungsinteressen werden benannt, begründet und weiterentwickelt, konkrete Lebens- und Berufsperspektiven werden entworfen. In dieser Hinsicht folgt das Produktive Lernen in besonderem Maße dem im Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern formulierten Ziel, die Weiterentwicklung der individuellen Kompetenzen im Hinblick auf die Entwicklung und Gestaltung der persönlichen Zukunft zu fördern.

Bildungsziele des Produktiven Lernens

Aus den theoretischen Grundlagen des Produktiven Lernens wurden 15 allgemeine Bildungsziele des Produktiven Lernens entwickelt. Sie beziehen sich auf drei Zielbereiche:
1. Erschließung der eigenen Person für Produktives Lernen
2. Erschließung der gesellschaftlichen Praxis für Produktives Lernen
3. Erschließung von Kultur für Produktives Lernen

Diese drei Zielbereiche betreffen jeweils in besonderem Maße die drei "Bildungsfaktoren", die durch das Produktive Lernen in einem Lerndreieck miteinander in Beziehung gesetzt werden:
die lernende Person,
die Praxis in Ernstsituationen,
die kulturellen einschließlich der fachlichen Traditionen.

Die drei Zielbereiche umfassen entsprechend der Methodik des Produktiven Lernens je fünf Bildungsziele:

1. Erschließung der eigenen Person für Produktives Lernen
1.1 Personbezüge zu Tätigkeiten wahrnehmen und entwickeln
1.2 Personbezogene Tätigkeitssituationen entdecken
1.3 Persönliche Interessen für Fragestellungen in Bezug auf Tätigkeitssituationen entwickeln
1.4 Sich für Tätigkeitssituationen entscheiden
1.5 Entwicklung von Personbezügen evaluieren und Schlüsse ziehen

2. Erschließung der gesellschaftlichen Praxis für Produktives Lernen
2.1 Bedingungen von Tätigkeiten untersuchen
2.2 Tätigkeiten planen und vorbereiten
2.3 Tätigkeiten zielgerichtet durchführen
2.4 Ergebnisse von Tätigkeiten evaluieren
2.5 Entwicklung von Praxisbezügen evaluieren und Schlüsse ziehen

3. Erschließung von Kultur für Produktives Lernen
3.1 Fragestellungen in Bezug auf Tätigkeitssituationen entwickeln
3.2 Fragestellungen in Bezug auf Kultur aufschlüsseln und Kulturbezüge herstellen
3.3 Sich Werkzeuge der Kultur verschaffen
3.4 Werkzeuge der Kultur verwenden und Ergebnisse für die Bearbeitung der Fragestellungen nutzen
3.5 Entwicklung von Kulturbezügen evaluieren und Schlüsse ziehen

Alle 15 Bildungsziele sind gleichrangig und ineinander verschränkt. Die Bildungsziele werden gleichzeitig verfolgt, wenn auch mit unterschiedlicher individueller oder curricularer Akzentuierung.

2. Teilnehmer

Produktives Lernen ist ein Bildungsangebot für Schüler aller Schularten, die die 7. Jahrgangsstufe mit oder ohne Erfolg durchlaufen haben und nach dem Bildungsansatz des Produktiven Lernens tätigkeits- und erfahrungsbezogen lernen wollen.

3. Lehrkräfte

Pädagogisches Verhältnis im Produktiven Lernen

Das pädagogische Verhältnis zwischen den Lehrkräften und den Teilnehmern wird begründet durch die wechselseitige Anerkennung von Interessen und Kompetenzen.
Voraussetzung für dieses Verhältnis ist, dass Schüler wie Lehrkräfte freiwillig am Produktiven Lernen teilnehmen; eine Zuweisung erfolgt nicht.

Rolle und Aufgaben der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte erweitern und verändern ihre Berufsrolle und ihr professionelles Selbstverständnis: Sie entwickeln sich zu Bildungsberatern und Lernbegleitern, wobei ihre pädagogische Tätigkeit in der Konzeption, im Curriculum und in der Methodik des Produktiven Lernens begründet ist. Im Mittelpunkt der Individuellen Bildungsberatung der Schüler steht die Entwicklung Individueller Curricula (individuelle Lernpläne und -evaluationen). Die Lernbegleitung beinhaltet die Unterstützung der Schüler bei der Erschließung produktiver Situationen sowie bei der Gestaltung von Bildungssituationen am Praxisplatz und in der Schule.

In regelmäßigen Teamsitzungen beraten die Lehrkräfte die Bildungsentwicklung der Schüler und die Entwicklung des Bildungsangebots. Die Lehrkräfte dokumentieren das Bildungsangebot und evaluieren es jährlich mit dem Ziel einer Qualitätssicherung. Zu den Aufgaben des Teams gehört auch die Bekanntgabe des Bildungsangebots in der Öffentlichkeit, insbesondere in anderen Schulen.

Qualifikation der Lehrkräfte

Im Produktiven Lernen sind Lehrkräfte mit einer entsprechenden erworbenen oder zu erwerbenden Zusatzqualifikation tätig.

4. Curriculum

Zeitliche Gliederung

Das Schuljahr gliedert sich in drei Trimester. Das erste Trimester erstreckt sich in der Regel von den Sommer- bis zu den Weihnachtsferien, das zweite Trimester von den Weihnachts- bis zu den Osterferien und das dritte Trimester von den Oster- bis zu den Sommerferien. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, um die Trimesterlänge anzugleichen.

Individualisierung des Curriculums

Den Bildungsangeboten liegt eine standortspezifische Konzeption zugrunde, die auf der Basis dieser Rahmenkonzeption und in Bezug auf den Rahmen für die Entwicklung individueller Curricula im Produktiven Lernen (Curriculum-Rahmen) geplant und evaluiert und in individuellen Curricula konkretisiert wird. Die standortspezifischen Konzeptionen sowie die individuellen Curricula werden schriftlich dargestellt.

Orientierungsphase

Das Bildungsangebot beginnt im 8. Schuljahr mit einer Orientierungsphase von sechs Wochen, in der sich die Schüler auf das Produktive Lernen und seine Bildungsteile vorbereiten. Dazu gehören Erfahrungen mit dem Lernen in der Praxis. Auch die weiteren Schuljahre können mit einer Orientierungsphase beginnen.


Stundentafel

Nach der Orientierungsphase gilt die in der Verordnung über die Flexible Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildendenSchulen in der jeweils gültigen Fassung ausgewiesene Stundentafel.

Im Lernen in der Praxis werden die Schüler an selbstgewählten Praxisplätzen in Betrieben, sozialen, politischen und kulturellen Einrichtungen, Verwaltungen usw. aktiv und nutzen ihre Erfahrungen mit pädagogischer Beratung für ihre Allgemeinbildung. Das Lernen in der Praxis hat verschiedene Anteile:
Die Produktive Tätigkeit in der Praxis beinhaltet neben den Tätigkeiten auch die damit verbundene Kommunikation am Praxisplatz.
Die Erschließung der Praxis für Produktives Lernen beginnt mit der Suche eines Praxislernortes und mündet in die Entwicklung von Fragestellungen in Bezug auf die Praxis und deren Bearbeitung.
Die Selbstständige Produktive Aufgabe ist ein eigenes Tätigkeitsvorhaben und schließt dessen Reflexion ein.
In der Dokumentation des Lernens in der Praxis sammeln die Schüler ihre Arbeitsergebnisse und stellen sie dar (Portfolio).
In Deutsch, Englisch und Mathematik in der Praxis werden fachbezogene Fragestellungen und Aufgaben im Zusammenhang mit den individuellen Erfahrungen der Schüler in der Praxis bearbeitet.
Für die Bearbeitung individueller Aufgaben im Rahmen des Lernens in der Praxis können die schulische Lernwerkstatt, Bibliotheken und auch andere Lernorte genutzt werden.
Im Rahmen des Bildungsteils Lernen in der Praxis beraten die Lehrkräfte die Schüler einmal wöchentlich im Zeitumfang einer Unterrichtsstunde.

In der Kommunikationsgruppe wird das Lernen in der Praxis geplant und die gewonnenen Erfahrungen werden ausgetauscht, ausgewertet und vertieft. Darüber hinaus können gemeinsame themenbezogene Projekte und Kurse durchgeführt werden.

In Deutsch, Englisch und Mathematik im Produktiven Lernen werden fachliche Kompetenzen erfahrungsbezogen und individuell differenziert erworben. Diese Lernbereiche sind eng auf die entsprechenden Bereiche des Lernens in der Praxis bezogen. Ein wichtiges Element von Englisch im Produktiven Lernen ist der internationale Austausch.

In jedem Trimester des Schuljahrs behandelt jeder Schüler individuell oder in Gruppen einen der Lernbereiche Mensch und Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Natur und Technik. Es können sowohl individuelle als auch Gruppenprojekte durchgeführt werden. Diese Lernbereiche werden auch im Rahmen von und in Bezug auf das Lernen in der Praxis bearbeitet.

Individuelle Curricula

Die Bildungsteile sollen sich auf Erfahrungen der Teilnehmer in der selbstgewählten produktiven Tätigkeit beziehen. Wissen und Können werden als notwendiges Werkzeug bei der Planung, Durchführung und Auswertung von produktiver Tätigkeit verstanden (vgl. 1.).

Aus diesem Ansatz ergibt sich ein hohes Maß an Individualisierung in Bezug auf die Inhalte und Methoden des Lernens, dem durch individuelle Curricula Rechnung getragen wird. Teilnehmer und Lehrkräfte erarbeiten und evaluieren gemeinsam im Rahmen der individuellen Bildungsberatung die individuellen Curricula und entwickeln sie kontinuierlich weiter. Sie verbinden die individuellen Praxiserfahrungen und Bildungsbedürfnisse der Schüler mit den Bildungszielen des Produktiven Lernens und den Anforderungen des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern sowie den Standards der Kultusministerkonferenz. Nach Möglichkeit werden die Praxismentoren an der Entwicklung der individuellen Curricula beteiligt.

Evaluation der Bildungsentwicklung

Die Bildungsentwicklung der Schüler wird kontinuierlich von ihnen selbst, den Lehrkräften und den Praxismentoren evaluiert. Die Evaluation basiert in erster Linie auf der Selbstbeurteilung des Schülers und dient der Planung und Steuerung der Bildungsprozesse. Die Strukturierung und Organisation der Bildungsevaluation liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Die Ergebnisse münden zum Ende jedes Trimesters in einen Bildungsbericht und eine Bewertung durch Punkte.

Bildungsbericht

Der Bildungsbericht evaluiert die Bildungsentwicklung des Schülers ausgehend von seinem individuellen Bildungsstand. Er wird gemeinsam mit den Schülern in der individuellen Bildungsberatung entwickelt. Der Bildungsbericht ist die Grundlage der Punktebewertung.

Punktebewertung

Die Bewertung der Entwicklung und Leistung der Schüler erfolgt anhand eines Punktesystems, das in der Verordnung zur Flexiblen Schulausgangsphase in nichtgymnasialen Bildungsgängen an den allgemein bildenden Schulen geregelt ist.

Zeugnisse und Schulabschlüsse

Nach jedem Trimester wird ein Trimesterbericht bestehend aus einem Bildungsbericht und aus Punktwerten erstellt. Entschuldigte Abwesenheit wird bei der Punktevergabe entsprechend den Vorschriften des regulären Bildungsangebots berücksichtigt. In diesem Fall wird die erreichte Punktzahl zu der in dem entsprechenden Zeitraum erreichbaren Punktzahl proportional ins Verhältnis gesetzt.

Verlässt ein Schüler das Produktive Lernen, so erhält er ein Notenzeugnis. Die Konferenz der am Produktiven Lernen des Schulstandortes beteiligten Lehrkräfte (Klassenkonferenz) ordnet den Punktwerten unter Berücksichtigung der Bildungsentwicklung des Schülers Ziffernnoten zu. Für Abschlusszeugnisse, Abgangszeugnisse oder Übergangszeugnisse und mögliche Übergangsbedingungen sind die erreichten Ziffernnoten maßgeblich. Dabei werden die Noten für Deutsch in der Praxis und Deutsch im Produktiven Lernen, Englisch in der Praxis und Englisch im Produktiven Lernen sowie für Mathematik in der Praxis und Mathematik im Produktiven Lernen jeweils gleichgewichtig zusammengezogen.

Nach Erreichen des entsprechenden Leistungsniveaus wird der Schulabschluss Berufsreife oder Berufsreife mit Leistungsfeststellung vergeben. Der Schüler kann nach Bestehen der entsprechenden Prüfung die Mittlere Reife erlangen. Die Vergabe von Schulabschlüssen ist in der Verordnung zur Flexiblen Schulausgangsphase geregelt.

5. Methodik

Individuelles Lernen

Der Tätigkeits- und Bildungsprozess im Produktiven Lernen folgt in hohem Maße den individuellen Bildungsbedürfnissen der Schüler. Dementsprechend ist Individuelles Lernen, einschließlich der Bearbeitung selbst gewählter Aufgaben, die wichtigste Form Produktiven Lernens. Die Lern- und Bildungsprozesse werden durch Individuelle Lernpläne strukturiert.

Individuelle Bildungsberatung

Die zugehörige wichtigste pädagogische Aufgabe ist die individuelle Bildungsberatung. Die Schüler werden im Umfang von einer Unterrichtsstunde pro Woche einzeln oder in kleinen Gruppen von den Lehrkräften beraten. Die Bildungsberatung umfasst insbesondere die Aufgabenbereiche Erschließung Produktiver Situationen, Lernplanung und Lernbegleitung sowie Evaluation von Bildungsprozessen.

Lernen in "gesellschaftlichen Ernstsituationen"

Die Teilnehmer entscheiden sich jedes Trimester für die Tätigkeit an einem Praxislernort ihrer Wahl in Betrieben sowie kulturellen, sozialen, politischen usw. Einrichtungen. Sie haben dort Gelegenheit, entsprechend ihren Tätigkeitsinteressen in "gesellschaftlichen Ernstsituationen" aktiv zu werden. An den Praxisplätzen muss ein Praktiker bereit sein, den Schüler als Praxismentor zu beraten. Verschiedenartige Tätigkeiten unterschiedlicher Komplexität ermöglichen den Schülern, ihr Anspruchsniveau zu finden und hinreichend wichtige Problemstellungen aufkommen zu lassen.

Die Lernplanung und -begleitung erfordert eine regelmäßige Kommunikation zwischen dem Teilnehmer, den Lehrkräften und dem Praxismentor. Die Bildungsinteressen und Tätigkeitserfahrungen der Schüler sind die Ausgangsbasis für ihre Bildungsprozesse. Kulturelle Traditionen und fachliche Kompetenzen, insbesondere aus Deutsch, Englisch und Mathematik, aber auch aus den übrigen Lernbereichen, werden im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verarbeitung der Tätigkeitserfahrungen vermittelt.

Die Tätigkeitserfahrungen werden auch in Bezug auf die beruflichen Wünsche und Möglichkeiten der Schüler kontinuierlich ausgewertet. Diese berufliche Orientierung soll zu einer tragfähigen Berufsentscheidung und zu einer Anschlussperspektive für eine Ausbildung oder für weitere Bildung oder zu einer Berufstätigkeit führen.

Lernwerkstatt

Da das individuelle Lernen einen hohen Stellenwert hat, kommt der Lernwerkstatt eine wichtige Rolle zu. Als Ort bietet sie den Teilnehmern Raum und Ausstattung für die Vor- und Nachbereitung der produktiven Tätigkeiten, für die Bearbeitung individueller Themen und Aufgaben sowie für Beratung und Erfahrungsaustausch.
Als Methode soll die Lernwerkstatt den individuellen Bildungsbedürfnissen gerecht werden, d. h. sie bietet die notwendigen Arbeits- und Kommunikationsmittel, die selbstständiges Lernen ermöglichen (vgl. Punkt 6). In der Lernwerkstatt wird in dem erforderlichen Umfang pädagogische Beratung angeboten.

Gruppenarbeit

Das individuelle Lernen wird durch regelmäßige Gruppenarbeit ergänzt, deren Methodik dem Produktiven Lernen entspricht. Die Gruppenarbeit ist charakterisiert durch ein hohes Maß an Mitbestimmung der Schüler in Bezug auf die Themen und Methoden.

Internationales Lernen

Wichtige Ziele dieser Komponente des Produktiven Lernens sind:
- das interkulturelle Lernen und der Abbau von Ängsten und Vorbehalten gegenüber dem Ausland und den Ausländern,
- die Vorbereitung der Teilnehmer auf die zunehmend international geprägte Lebens- und Arbeitswelt,
- der Erwerb von praxisbezogenen Fremdsprachenkenntnissen, vor allem in Englisch.

Zentrale Aktivitäten des internationalen Lernens sind:
- Produktives Lernen der Teilnehmer im Ausland in Fortsetzung ihres Bildungsprozesses, das den Schülern ermöglicht, einen Einblick in von ihnen gewählte Praxisfelder zu erhalten,
- die Bearbeitung von Themen im Zusammenhang mit der Kultur und den Lebensbedingungen des Gastlandes,
- die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von internationalen Jugendbegegnungen, die so weit als möglich von den Teilnehmern gestaltet werden.


Sozialpädagogik

Persönliche Problemlagen können zum Gegenstand der Beratung und individueller Projekte werden, wenn dieses von dem Schüler gewünscht wird. Sozialpädagogische Beratung ist ein integraler Bestandteil der Bildungsarbeit. Die Schulen, an denen Produktives Lernen durchgeführt wird, arbeiten mit Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit zusammen.

Elternarbeit

Neben der üblichen Elternarbeit bietet das Produktive Lernen viele Gelegenheiten, Eltern und Erzieher an der pädagogischen Arbeit zu beteiligen, z. B. als Vermittler von Praxisplätzen, als Fachleute ihres Berufes oder auch als Praxismentoren. Ebenfalls möglich ist eine Einbeziehung interessierter Eltern in Projekte, Veranstaltungen und/oder Präsentationen.

6. Struktur und Organisation des Produktiven Lernens

Kooperation mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Wichtigste außerschulische Kooperationspartner sind Betriebe und andere Institutionen, die den Schülern Praxisplätze und andere Bildungsgelegenheiten bieten und mit denen entsprechende Vereinbarungen zu treffen sind. Die Bildungsangebote arbeiten eng mit allen zuständigen schulischen Instanzen, aber auch mit außerschulischen Institutionen insbesondere aus der Kommune und der Wirtschaft zusammen

Personalausstattung

Für die Durchführung des Bildungsangebots ist ein Team aus für das Produktive Lernen qualifizierten oder sich qualifizierenden Lehrkräften zuständig, von denen zwei Lehrkräfte in einer Lerngruppe tätig sind. Für den Zeitraum der Beteiligung an der Fortbildungsmaßnahme ist zu gewährleisten, dass für die beteiligten Lehrkräfte für den entsprechenden Fortbildungstag kein Unterricht geplant wird.

Der Wochenarbeitsplan der Lehrkräfte beinhaltet
- pädagogische Aufgaben, einschließlich individueller Bildungsberatung,
- Vorbereitungs- und Auswertungsaufgaben, insbesondere Aufgaben der Entwicklung Individueller Curricula,
- Begleitaufgaben der Weiterbildung und Fortbildung, der Öffentlichkeitsarbeit der internationalen Vernetzung und der Qualitätssicherung und -entwicklung des Bildungsangebots.

Lernwerkstatt und Sachausstattung

Jedes Bildungsangebot Produktiven Lernens verfügt über eine Lernwerkstatt mit allen wichtigen Informations- und Kommunikationsmedien (Computer, Internet, Telefon, Fax) und einer aus den Bedürfnissen der Teilnehmer erwachsenden Ausstattung als Voraussetzung für die Individualisierung, den Praxisbezug und den Kulturbezug des Produktiven Lernens. Dazu gehören Fachbücher, Nachschlagewerke, audiovisuelle Medien, Werkzeuge und Material für kreative Tätigkeiten.

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Das Produktive Lernen erfordert eine Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch:
- Standortberatung bei der Initiierung, Konzeption, Durchführung und Evaluation der Bildungsangebote durch das jeweilige Lehrkräfteteam,
- eine projektbegleitende Fortbildung zum Erwerb einer entsprechenden Zusatzqualifikation für das Produktive Lernen,
- internationale Vernetzung einschließlich der Unterstützung der Bildungsangebote bei Austauschaktivitäten,
- standortübergreifende Evaluation,
- Publikation der Entwicklungsergebnisse.

Anlagen 2 bis 15

Anlagen hier nicht dargestellt