VV Rahmenpläne Jg 5 und 6


Rahmenpläne Deutsch, Mathematik, Biologie, Physik und Naturwissenschaften für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Regionalen Schule und der Integrierten Gesamtschule

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 15. Juli 2010

(Mittl.bl. BM M-V 8/2010 S. 544)


Zur weiteren Gestaltung von Unterricht und Erziehung an den allgemein bildenden Schulen, wird nach § 8 des Schulgesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 42), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383) geändert worden ist, Folgendes bestimmt:

1.

Zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Regionalen Schulen sowie der Integrierten Gesamtschulen erfolgt der Unterricht im Fach Deutsch, Mathematik, Biologie, Physik und Naturwissenschaften (nach § 8 und § 13 Absatz 4 des Schulgesetzes) vom Schuljahr 2010/11 an nach einem neuen Rahmenplan. Dieser schließt an die Rahmenpläne für den Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht der Jahrgangsstufen 3 und 4 an, greift die darin ausgewiesenen curricularen Standards für die Jahrgangsstufe 4 auf und weist curriculare Standards für die Jahrgangsstufe 6 aus.
Der Rahmenplan steht als Erprobungsfassung zum Download bereit unter
www.bildung-mv.de/de/publikationen/rahmenplaene/

2.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Rahmenpläne
a) Deutsch, Orientierungsstufe und Jahrgangsstufen 5 und 6 der Integrierten Gesamtschule vom 4. April 2001 (Mittl.bl. BM M-V S. 250),
b) Mathematik, Orientierungsstufe und Jahrgangsstufen 5 und 6 der Integrierten Gesamtschule vom 4. April 2001 (Mittl.bl. BM M-V S. 262),
c) Biologie, Orientierungsstufe und Jahrgangsstufe 5 und 6 der Integrierten Gesamtschule vom 20. Mai 2001 (Mittl.bl. BM M-V S. 323)
außer Kraft.