VV Rahmenplan geistige Entwicklung


Hinweise zum Rahmenplan für die Abschlussstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie den gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 2. September 2009

(Mitt.bl. BM M-V 9/2009 S. 866)


Zur weiteren Gestaltung von Unterricht und Erziehung in der Abschlussstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen wird nach § 8 des Schulgesetzes von 13. Februar 2006 in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes vom 16. Februar 2009 Folgendes bestimmt:

1.

Der Unterricht in der Abschlussstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen wird verbindlich auf der Grundlage des Lehrplanes für die Berufsschulstufe, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 01.09.2007 gestaltet.

2.

Der pädagogische Auftrag des Rahmenplanes ist es, Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf das Leben als Erwachsene mit größtmöglicher Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Ziel ist es, eine berufliche Tätigkeit zu finden, in der die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten verwirklicht werden können.

3.

Die Wahl des Arbeitsplatzes ist nicht mehr ausschließlich auf Werkstätten für behinderte Menschen ausgerichtet. Die Abschlussstufe erweitert den Fokus der beruflichen Vorbereitung und der vorberuflichen Bildung. Integrationsfachdienste und Maßnahmen im Berufsbildungsbereich erfahren diesbezüglich eine entsprechende Berücksichtigung.

4.

Der vorgegebene Rahmenplan für die Abschlussstufe ist innerhalb der Schulprogrammarbeit und durch die Entwicklung eines schulinternen Rahmenplanes an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen umzusetzen. Er steht in engem Zusammenhang mit dem Bayerischen Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Inhalte der Abschlussstufe bauen auf den vorangegangenen Stufen auf und ergänzen sie unter Berücksichtigung des jeweiligen individuellen Förderbedarfs der Schüler.

5.

Der Aufbau des Rahmenplanes erfolgt nach Lernbereichen, die wesentliche Lebenssituationen aus dem Erwachsenenleben aufgreifen. Überschneidungen mit Inhalten aus vorhergehenden Schulstufen sind durch den Sachzusammenhang begründet und unterscheiden sich durch spezifische altersgemäße Lernzugänge. Den Lernbereichen vorangestellt ist die Darstellung wichtiger Schlüsselkompetenzen, die für die Abschlussstufe einen besonderen Stellenwert besitzen.

6.

Der Rahmenplan bildet die Grundlage für den Unterricht von Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Bei der Gestaltung von Unterrichtsvorhaben bildet ein Lernbereich möglichst den pädagogischen Ausgangspunkt. Die Vorhaben sind grundsätzlich als thematische Einheiten zu konzipieren. Auf der Grundlage von handlungsorientierten Aufgaben ist die Sicherung der Kulturtechniken in sinnvolle Sachzusammenhänge der jeweiligen Lernbereiche einzubetten.

7.

Alle Lehrkräfte entwickeln spezifische klassen-, lerngruppen- und schülerbezogene Rahmenpläne. Sie stellen bei der Planung die Schüler mit ihrem aktuellen Entwicklungsstand, ihren individuellen Stärken und Neigungen sowie den zu erreichenden Lernzielen in den Mittelpunkt. Dabei berücksichtigen sie die schülerbezogenen regionalen und standortspezifischen Gegebenheiten. In die Planung und Gestaltung werden alle im Team einer Klasse tätigen Pädagogen, Unterrichtshilfen und Betreuer einbezogen.

8.

Es ist ein Anliegen des neuen Rahmenplanes, sowohl in einzelnen Fächern als auch fachübergreifend Grundlagen für einen kooperativen bzw. gemeinsamen Unterricht vorzugeben. Der Rahmenplan bietet detaillierte Ausführungen zu den organisatorischen und inhaltlichen Bedingungen und Möglichkeiten kooperativer Formen des Unterrichtes. Damit wird für Schulen, die das umsetzen möchten, eine praktikable Handlungsgrundlage im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschaffen.

9.

Für Mecklenburg-Vorpommern behalten alle gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen bezüglich des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung ihre Gültigkeit. Die Gliederung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Abschlussstufe gilt weiterhin.

10.

Der Rahmenplan kann von der Offsetdruckerei und Verlag Alfred Hintermaier, Nailastraße 5, 81737 München, Tel. (089) 6242 970, e-mail: shop.@hintermaier-druck.de, bezogen werden.

11.

Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wird der bisherige Erlass "Lehrplan für die Abschlussstufe der Schule für Geistigbehinderte" vom 29. Dezember 1994 (Mittl.bl. M-V 1995 S. 41) aufgehoben.